Wird zu schnell gefahren?
Man hat das Gefühl, es wird mehr gerast, aber ist dem wirklich so?
Wer mit offenen Augen oder manchmal auch Ohren durch Stockelsdorf läuft oder radelt, kann ganz schnell das Gefühl bekommen, es wird generell zu schnell gefahren.
Das geht nicht nur Uwe Depping so, der den SNIP zu diesem Artikel angelegt hat, sondern bestimmt auch manch anderem.
Die Gemeinde Stockelsdorf kann dabei auf Unterstützung durch den SMILIE😀, einem ungeeichten Messsystem, zurückgreifen.
Wird ein Fahrzeug als zu schnell gemessen, wird ein ☹️ angezeigt, und im Protokoll vermerkt, ebenso wie die Gesamtzahl der Messungen protokolliert.
Gemessen wird derzeit in der Segeberger Str. und kürzlich auch in der Lohstraße. Dabei sind auch in der Lohstraße einige Ausreißer festgestellt worden. Verkehrsrechtliche Anordnungen, wie das Aufstellen eines Blitzers, müssen beim Kreis Ostholstein beantragt oder direkt durch die Polizei durchgeführt werden.
Für die Lohstraße jedenfalls hat sich das Ordnungsamt entschieden, die Polizei um eine Geschwindigkeitsmessung zu bitten, um die etwas zu Eiligen ein wenig auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen in geschlossenen Ortschaften zu erinnern.
Das wird natürlich wieder die Gegner der Geschwindigkeitsmessungen auf den Plan rufen, um dann schnellstmöglich bei Facebook einen Post abzusetzen, dass mal wieder „geblitzt“ wird.
Aber überlege mal bitte jeder Facebook-Profi selber, ob wirklich auch jeder Blitzer sofort schimpfender Weise in die Allgemeinheit getragen werden muss, oder ob nicht wirklich so manche Kontrolle oder Kontrollstelle vielleicht wirklich von Nöten ist.
Aber das Ordnungsamt Stockelsdorf ahndet vielleicht nicht jeden „kleinen“ Falschparker sofort und drückt auch mal anscheinend ein Auge zu, ist jedoch sehr präsent auf den Straßen unterwegs und das nicht nur bis zum Feierabend, sondern weit darüber hinaus. So wird schon genau mitbekommen, ob es mal wieder nötig ist, den Kreis oder die Polizei zu bitten, entsprechende Kontrollen zu veranlassen.
Und um diesen entgegenzuwirken, werden entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen durch das Ordnungsamt beantragt.