Der Tierarzt wird teurer
Wenn man sich ein Tier anschafft, muss man sich darüber im Klaren sein: Ein Tier kostet Geld. Es braucht nicht nur Futter sondern ab und zu auch mal einen Arzt. Und der wird nun teurer.
Besonders nötig geworden ist die Notdienstpauschale, denn wie auch in der Humanmedizin, werden vermehrt Notdienste für Fälle, die sich während normaler Sprechzeiten hätten klären lassen, in Anspruch genommen. Die generelle Gebührenerhebung dient aber auch dazu, Praxen und Tierkliniken am Laufen zu halten und überhaupt die Arbeit gerade in Nutztierpraxen auf dem Land attraktiver zu machen. Und wenn man mal ehrlich ist: Auch Arbeitnehmer erhalten Schichtzuschläge, warum sollte der Tierarzt diesen Service also kostenneutral anbieten?
Die Notdienstpauschale (Grundgebühr) beträgt 50,00 Euro plus Mehrwertsteuer (für den Endverbraucher also 59,50 Euro.) Für Leistungen, die währen des Notdienstes erbracht werden, muss mindestens der zweifache Gebührensatz berechnet werden. Ja, richtig gelesen: Muss. Das ist eine Gebührenordnung, die die Tierärzte einzuhalten haben. Abhängig vom Aufwand können sie aber auch das vierfache des Gebührensatzes abrechnen.
Notdienstgebührensätze gelten:
-in der Nacht (18:00 Uhr bis 8:00 Uhr am Folgetag)
-am Wochenende ( ab freitags 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr am folgenden Montag
-an gesetzlichen Feiertagen von 0:00 bis 24:00 Uhr.
Ausnahmen:
Viele Tierarztpraxen bieten kundenfreundliche Abendöffnungszeiten oder Samstagssprechstunden an. Wenn dies reguläre Sprechstunden sind, dürfen die Behandlungen auch zu normalen Gebührensätzen abgerechnet werden und es fällt keine Notdienstgebühr an.
Auch das Wegegeld, das bei Besuchen der Tiere anfällt, wird angepasst und beträgt 3,50 Euro pro Doppel-Kilometer (hin und rück), mindestens jedoch 13 Euro.
Ärgerlich ist dies natürlich ganz besonders für Landwirte, wenn z. B. die Kuh kalbt und der Tierarzt gerufen werden muss. Nicht immer schaffen die Muttertiere es aus eigener Kraft und halten sich auch nicht an Sprechzeiten. Und natürlich gibt es auch Menschen, die auf ihre tierischen Begleiter angewiesen sind. Generell aber gilt: Man sollte genaue Überlegungen anstellen, ob man sich ein Tier leisten will und auch kann. Ein Tier zu halten, bedeutet Verantwortung zu übernehmen und das unter Umständen für mehrere Jahre.
Beschimpfen Sie nicht ihren Tierarzt. Dies sind beschlossene Vorgaben, die bundeseinheitlich gelten und über die der mit dem eigenen Liebling vertraute Tierarzt sich nur schwerlich hinwegsetzen kann.
(Am 29. Januar wurde vom Bundeskabinett die Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Allerdings fehlt momentan noch die notwendige Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, denn erst mit der Veröffentlichung treten die neuen Nacht- und Wochenendzeiten sowie die höheren Gebühren in Kraft und sind rechtlich verpflichtend.)