Kurzarbeit, Lokal geschlossen – Jetzt Erntehelfer werden

Fenster alle geputzt, Großeltern versorgt? Gut, dann jetzt raus an die frische Luft: Es fehlen Erntehelfer! Oder wollt Ihr etwa Spargel und Erdbeeren auf den Feldern verrotten lassen?

Ja, man darf zusätzlich zum Kurzarbeitergeld dazuverdienen:
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Anpassung ist das nun möglich. Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, sagt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Auch für Studenten bietet sich gerade kein Job in der Gastronomie, viele sind aber auf Zuverdienst angewiesen – dieses Portal kann helfen:

Unter www.daslandhilft.de können landwirtschaftliche Betriebe und Erntehelfer zusammenfinden.

Diese Plattform ist eine Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und absolut notwendig, weil die vielerorts eingesetzten auswärtigen Erntehelfer nicht mehr ins Land gelangen.

Auf der Plattform können sowohl Suchende als auch Bietende Inserate aufgeben. Alle Inserate werden auf einer Deutschlandkarte dargestellt. Der suchende Landwirt kann unter anderem angeben, in welchem Zeitraum er Hilfe benötigt, ob für Feldarbeit, am Betrieb oder für die Vermarktung gesucht wird, ob er eine Unterkunft bieten kann oder ob ein Führerschein notwendig ist. Er wählt ebenfalls aus, ob seine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer veröffentlicht werden soll, damit Hilfebietende ihn kontaktieren können.

Darüber hinaus kann man selbst Angebote nach Bedarf durchsuchen. Mithilfe der Zoomfunktion der Karte oder einer Umkreissuche sieht man, ob und wo in der Region Hilfe angeboten wird und die entsprechenden Inserenten können dann direkt kontaktiert werden.

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