Quarantäne für Urlauber aus Risikogebieten in SH

Ab Donnerstag müssen sich auch Einreisende aus inländischen Risikogebieten in Quarantäne begeben. Das hat das Kabinett beschlossen.

Als Risikogebiet zählen Städte und Landkreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Ab Donnerstag müssen sich Einreisende aus diesen Gebieten unverzüglich in ihre eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort 14 Tage lang isolieren. Nicht geeignet sind beispielsweise Campingplätze, Jugendherbergen und andere Einrichtungen mit Gemeinschaftsduschen oder -toiletten.

Die ergänzte Verordnung soll am Mittwoch beschlossen werden. Damit reagiert die Landesregierung auf den Corona-Ausbruch in Gütersloh (Nordrhein-Westfalen). Hier hatten sich mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen eines Fleischproduzenten mit dem Virus angesteckt.

In Schleswig-Holstein sind die Infektionszahlen weiterhin niedrig. Deshalb wird das Kabinett am Freitag weitere Lockerungen beschließen, die am kommenden Montag (29. Juni) in Kraft treten sollen. Zu diesem Zeitpunkt sollen dann auch wieder Veranstaltungen im privaten Umfeld – beispielsweise Grillparties im heimischen Garten – mit bis zu 50 Personen unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. So müssen Gastgeber unter anderem die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen und diese für vier Wochen aufbewahren.

Darüber hinaus dürfen Restaurants, Bars und Kneipen ab Montag wieder rund um die Uhr geöffnet haben. Auch Buffets sollen wieder möglich sein. “Alle nun anstehenden Schritte können wir nur gehen, weil die Menschen in Schleswig-Holstein so diszipliniert sind”, betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. Er hoffe, dass die Menschen weiterhin so verantwortungsvoll mit den neuen Freiheiten umgehen. “Vergessen Sie bitte auch bei schönem Wetter und dem verdienten Feierabendgetränk nicht die immer noch nötigen Abstands- und Hygieneregeln!”

Die Spitzen der Koalition einigten sich ebenfalls darauf, die nächsten Schritte zur Öffnung von Veranstaltungen zu ermöglichen. Zwar seien Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen weiterhin untersagt, sollte die Zahl der Neuinfektionen jedoch weiterhin niedrig bleiben, könnten am 20. Juli weitere Lockerungen in Kraft treten.

Quelle: Staatskanzlei SH

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