Kann der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden

Vorschriften sollen das Zusammenspiel von Fahrradfahrern und Kraftfahrern auf der Straße regeln. Nur die werden leider immer seltener beachtet. Höhere Bußgeldern zu verhängen scheint nicht die Lösung zu sein.

Kann sich noch jemand an die Abstandshalter am Fahrrad aus den 80ern erinnern? Sie sahen aus wie eine kleine Polizeikelle mit Reflektor und wurden am Gepäckträger, bzw. dem Korb darauf, befestigt. Sie sind zwar noch lange nicht so lang, wie der Mindestabstand sein sollte, aber erinnern immerhin den Autofahrer daran, den Fahrradfahrer beim Überholvorgang nicht zu streifen. Und es gibt sie immer noch, man sieht sie allerdings nur noch selten im Straßenverkehr.

Wie sollte denn der Mindestabstand beim Überholen von Fahrrädern sein?

Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,50 Metern einhalten, im Zweifel mehr und außerorts sogar mindestens 2 Meter !

Kann der Abstand aufgrund der Straßenbreite nicht eingehalten werden, darf nicht überholt werden.

Wie sieht es in der Realtität aus?

Fahrrad fährt im “Fahrrad-Tempo” auf der Straße, Auto überholt trotz Gegenverkehr, Fahrradfahrer wird bedrängt, weil das überholende Auto ihm viel zu nah kommt und gerät aufgrund der Enge ins Schlingern, Vorderrad streift den Bordstein, Radfahrer kann sich im günstigsten Fall noch abfangen oder er fällt, Kraftfahrer merkt es nicht, er hat ihn ja nicht touchiert, und ist weg.

Knappe Überholmanöver lassen sich in Stockelsdorf oft in der Ahrensböker Straße bergauf beobachten. Hier fahren Fahrräder noch etwas langsamer und wanken aufgrund der Anstrengung des Fahrers. Die Kraftfahrer möchten aber lieber eine Minute eher zu Hause ankommen und überholen trotz Gegenverkehr. „Das passt schon“. 

Darum fahren einige Fahrradfahrer auch lieber auf dem Gehweg. Der Platz wird bei gleichzeitiger Benutzung von Fußgängern aber oft sehr knapp.

Ein Fahrradschutzstreifen an dieser Stelle von 1,5 Metern, wie es die Politik sich gewünscht hatte, wurde von der übergeordneten Verkehrsbehörde abgelehnt aufgrund der zu geringen Straßenbreite. Wenn es also der Verkehrsbehörde zu eng für einen 1,5 Meter Schutzstreifen an dieser Stelle wegen des Begegnungsverkehrs ist, dann müsste ja allen klar sein, dass ein Überholen bei Gegenverkehr hier gar nicht stattfinden dürfte.

Psychologen empfehlen gern, mal den Blickwinkel zu ändern. In diesem Falle könnte das so aussehen: Setzt Euch auf´s Rad und kämpft Euch zwischen den am Straßenrand parkenden Autos und den knappen Überholern durch. Das ist kein schönes Erlebnis.

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