Landesregierung fördert Einbruchsschutzprogramm für zu Hause
Mit 1,8 Millionen Euro setzt die Landesregierung ihr Einbruchsschutzprogramm fort und öffnet es auch für Mieter:innen.
Je sicherer Häuser und Wohnungen sind, desto stärker werden die Täter:innen abgeschreckt. Darauf deuten auch die Zahlen der Wohnungs- und Hauseinbrüche hin, die seit 2017 in Schleswig-Holstein kontinuierlich gesunken sind.
Die Landesregierung setzt nun ihr Einbruchschutzprogramm in diesem Jahr fort und öffnet es auch für Mieter:innen. Insgesamt stehen dafür 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das gab Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack bekannt.
Vorbeugen hilft
“Prävention ist der beste Einbruchsschutz. Das beweisen die Erfahrungen der vergangenen Jahre”, erklärte die Ministerin. Seit Beginn der Programme 2016 wurden fast 4.500 Haushalte mit Fördergeldern einbruchssicher gemacht. Um möglichst viele Menschen mit dem Angebot zu erreichen, wurde nun auch das Mindestinvestitionsvolumen auf 500 Euro gesenkt.
So profitieren Sie
Einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten können Antragsteller:innen erhalten, wenn sie Häuser und Wohnungen sichern, in denen sie selbst wohnen. Die Fördermittel gibt es zum Beispiel, wenn sie Fenster- und Terrassentüren neu einbauen oder nachrüsten oder Alarmanlagen und Bewegungsmelder installieren. Die Investitionskosten müssen mindestens 500 Euro pro Antrag, aber maximal 10.000 Euro für dasselbe Wohnobjekt betragen. Das Einbruchschutzprogramm kann wieder mit anderen Programmen kombiniert werden, zum Beispiel mit einer Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Fördergelder beantragen
Anträge können ab 20. Juli 2020 bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden. Die Umbauten müssen in diesem Jahr erfolgt sein und die Verwendungsnachweise bis Mitte Dezember 2020 bei der IB.SH eingereicht werden.