Gesundheitsminister beschließen neue Regeln für Reiserückkehrer
Gesundheitsministerkonferenz einigt sich auf erweiterte Testmöglichkeiten für Reiserückkehrende aus Risikogebieten – in Schleswig-Holstein drohen weiter hohe Bußgelder bei Missachtung der bestehenden Quarantäne-Regeln.
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und der Bundesgesundheitsminister haben einen Beschluss zum Umgang mit Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern aus Risikogebieten gefasst. So sollen Corona-Testungen für Reiserückkehrende aus Risikogebieten ausgeweitet werden.
Gesundheitsminister Heiner Garg: “Der Beschluss verfolgt drei wichtige Ziele: Erstens, Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten vor allem auf bestehende Regeln aufmerksam zu machen. Jeder, der aus einem Risikogebiet einreist, muss wissen, dass er sich entweder in Quarantäne begeben, oder einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen muss. Zweitens: durch erweiterte Testmöglichkeit an beispielsweise an Flughäfen wird nicht nur gewährleistet, dass mehr getestet wird, sondern dass auch Daten der Ein- und Rückreisenden aus Risikogebieten in Zukunft zuverlässiger bei den zuständigen Gesundheitsämtern ankommen. Dadurch soll drittens erreicht werden, dass die so wichtige Kontaktpersonennachverfolgung und die Kontrolle von Quarantäne oder Testergebnissen ausgeweitet werden kann.”
Nach Einreise nach SH aus einen Risikogebiet – Sofort in Quarantäne
Weltweit sind derzeit rund 130 Staaten als Corona-Risikogebiet eingestuft. Etwa die Türkei, Ägypten, Israel und die USA.
Weiterhin gilt in Schleswig-Holstein:
Kehren Personen aus Risikogebieten nach Schleswig-Holstein zurück oder reisen nach Schleswig-Holstein ein, müssen sich diese unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort absondern sowie sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden. Bei einem negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, entfällt die Quarantäneverpflichtung. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses müssen Ein- oder Rückreisende in Quarantäne verbleiben. Das örtliche Gesundheitsamt ist umgehend zu informieren. Das Testergebnis muss für mindestens 14 Tage aufbewahrt werden und kann jederzeit von zuständigen Gesundheitsamt angefordert werden.
Auch wenn ein negativer Test vorliegt, ist es nicht ausgeschlossen, dass man sich mit dem Coronavirus infiziert hat. “Deswegen empfehle ich dringend allen Menschen, die aus Risikogebieten kommen und sich nicht 14 Tage in Quarantäne begeben wollen einen zweiten Test nach einigen Tagen machen zu lassen. Bis zum Ergebnis des zweiten Tests ist es wichtig, freiwillig in Quarantäne zu verbleiben. Wenn sich in der Zeit Symptome entwickeln, sind Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer ohnehin verpflichtet, sich erneut beim Gesundheitsamt zu melden”, so Gesundheitsminister Garg.
Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder
Wenn sich Ein- oder Rückreisende nicht an die Vorgaben der Quarantäne-Verordnung halten, drohen empfindliche Bußgelder. So kann beispielsweise das Bußgeld für die eine Nichtbefolgung der Quarantänepflicht zwischen 500 bis 10.000 Euro betragen, ein Unterlassen der unverzüglichen Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt nach Ein- oder Rückreise aus einem Risikogebiet kann bis zu 2.000 Euro kosten.
Den Bußgeldkatalog zur Quarantäne-Verordnung finden Sie hier: https://schleswig-holstein.de/coronavirus-bussgeld-quarantaene
Weitere Informationen, die Kontakte zu den Gesundheitsämtern und einen aktuellen Aushang/Handreichung, der ausgedruckt vor Ort genutzt werden kann, finden Sie hier: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-einreise. Die Handreichung finden Sie auch im Angang dieser Mail.
Das hat die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen:
- Neben bestehender Testmöglichkeiten sollen an allen deutschen Flughäfen mit entsprechendem Flugverkehr Testmöglichkeiten für Einreisende aus Risikogebieten geschaffen werden.
- Reiserückkehrende und sonstige Einreisende aus Risikogebieten im Ausland sollen grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auf Basis der Testverordnung des Bundes getestet zu werden.
- Auch wer aus Staaten einreist, die nicht als Risikogebiete im Sinne der Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts ausgewiesen sind, kann sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise im Rahmen der Testverordnung testen lassen.
- Für den Flug- und Schiffsverkehr sowie den grenzüberschreitenden Bus- und Bahnverkehr aus Risikogebieten im Ausland werden Aussteigerkarten angeordnet.
- Perspektivisch soll die Übermittlung von Passagierdaten digital erfolgen. Hierzu wird die Bundesregierung ein entsprechendes digitales Verfahren entwickeln.
- Für den Straßen-, Bahn- und Busverkehr aus Risikogebieten im Ausland sollen mit Unterstützung des Bundesinnenministeriums im grenznahen Bereich verstärkt stichprobenhafte Kontrollen mit der Möglichkeit der Erhebung von Personendaten durchgeführt werden. Auch soll an ausgewählten Stellen die Möglichkeit einer Testung vor Ort ermöglicht werden.
- Um die Einreisenden verstärkt auf ihre Verpflichtungen und die Möglichkeit der Testung hinzuweisen, werden Unternehmen, die im Flug-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehr grenzüberschreitend Reisende in die Bundesrepublik Deutschland befördern sowie Betreiber von Flughäfen, Häfen, Personenbahnhöfen und Busbahnhöfen im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten verpflichtet, mehrsprachige Flugblätter des Bundesministeriums für Gesundheit zu verteilen und sonstige Informationshinweise zu geben. Es wird angestrebt, entsprechende Informationen bereits beim Buchungsvorgang zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Land SH