Informationen aus der 20. Sitzung des Bauausschusses in Stockelsdorf
Mehr Einigkeit als Kontroversen in der 20. Sitzung des Bauausschusses. Einwohner aus dem Schulweg hakten bei Politik und Verwaltung über den Bauantrag des Mehrfamilienhauses am Schulweg nach.
Aus den Mitteilungen: Die Verwaltung versucht mehr Informationen über die geänderte Trassenführung der 380 kV Leitung zu bekommen und berichtet
Unverständnis zeigten zwei Anwohner über das geplante Bauvorhaben eines Mehrfamilienhauses im Schulweg. Sie fragten bei Politik und Verwaltung an, warum man dieses zulasse und somit es den mindestens 10 Anwohner vor Ort zumute, dieses Bauvorhaben zu ertragen.
Als erstes war die Politik angesprochen, Vertreter von CDU, SPD und FDP legten hier ihre Standpunkte dar, gab es doch einiges Hin und Her in den letzten Monaten zum Thema Veränderungssperren, B-Plänen und Bauleitplanung in diesem Bereich. Während die CDU die Veränderungssperre für den Schulweg ablehnte und auf eine geordnete Bauleitplanung und Bebauungsplan setzte, hat die Verwaltung mit dem Bauamt und die FDP, SPD und UWG die Veränderungssperre mit möglichen Ausnahmen als probates Mittel zur Bauleitplanung in der Übergangszeit bis zur Erstellung eines B-Planes angesehen.
Das Bauvorhaben am Schulweg wurde den Gemeindevertretern zwar vorgestellt und auch diskutiert, aber das Genehmigungsverfahren für den Bauantrag liegt nicht im Bauamt in Stockelsdorf sondern beim Kreis in Ostholstein, machte Bauamtsleiter Dieter Rodewald klar. Mit einer Veränderungssperre hätte die Gemeinde zwar mehr Einfluß ausüben können, aber die Behörde ,die die Akteneinsicht gewährt und letztendlich über den Antrag entscheidet, sitzt in Eutin im Kreishaus. Dieter Rodewald bot an, wenn die Akteneinsicht gewährt wird, mit den Anwohnern in Dialog zu treten, um etwaige Anregungen oder Einwände aufnehmen zu können.
Einstimmige Beschlüsse zu Bebauungsplänen Nr. 82 und 88, Öffentlichkeit kann sich immer noch beteiligen
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 für das Gebiet nordwestlich und südöstlich der Flurstraße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen. + Soweit sich beantragte Bauvorhaben in die Festsetzungen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 82 einfügen, kann für diese nach § 14 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der beschlossenen Veränderungssperre erteilt werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen “Am Wasserwerk” und “Erlenweg” sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen. + Das Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplanes Nr. 88 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB umgestellt. + Soweit sich beantragte Bauvorhaben in die Festsetzungen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 88 einfügen, kann für diese nach § 14 Abs. 2 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der beschlossenen Veränderungssperre erteilt werden.
Stellplatzsatzung
Um für zukünftiger Bauleitplanungen ein Instrument für die Planung von Stellplätzen für private PKWs zu haben, schlägt das Bauamt einen Erlass einer Stellplatzsatzung vor, mit deren Ausarbeitung nach der Zustimmung aller Fraktionen nun begonnen wird. In seiner Begründung wies Rodewald auf eine überdurchschnittliche Anzahl von privaten Kraftfahrzeugen in Stockelsdorf hin, die bei zukünftigen Bauvorhaben planungsseitig in ihrer Unterbringung vorzugsweise ausserhalb des öffentlichen Raumes zu erfolgen hat, d.h. also günstigstenfalls auf dem eigenen Grundstück. Einer Anpassung alter B-Pläne soll jedoch vorgebeugt werden.
Die Satzungen über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 84 “Fläche für Windkraft”, sowie über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. 85 “Fläche für Windkraft” wurden ebenfalls einstimmig angenommen.
Förderung des Radverkehrs
Der Klimaschutzmanager Manuel von der Poel stellte ein Konzept zur Förderung des Radverkehrs vor, hier sollen durch den “Runden Tisch Radverkehr” Konzepte für Mobilitätsstationen zur Verknüpfung von unterschiedlichen Verkehrsmitteln (Bike&Ride) entwickelt werden. Der UBPöS gab eine Verpflichtungserklärung für die fachliche Ausarbeitung (Planung) sowie für den Bau in Höhe von 65.000 für den Haushalt 2021 frei. Das Projekt besitzt eine sehr hohe Vörderfähigkeit, die entsprechenden Mittel werden nun dafür eingeworben.
Ebenfalls gut kam die Vorstellung der Umgestaltung des Gartens der Villa Jebsen an, welcher mit finanzieller Unterstützung der Bluhme-Jebsen-Stiftung und durch die Aktivregion LAG Innere Lübecker Bucht zu einem Kleinod entwickelt werden soll. (Wir berichteten bereits am 15.11.2019) https://stodo.news/villa-jebsen-bekommt-die-villa-jebsen-einen-neu-gestalteten-garten_wxb Die Corona Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, auch Begegnungsstätten im Freien zu haben und zu entwickeln, sagte Karl-Ludwig Tretau von der SPD.
Diskussionen gab es zu den Straßenverkehrsangelegenheiten mit dem Wieder-Aufstellen der Poller im Getrud-Groth-Ring und im Le-Portel-Ring. Verkehrsmessungen haben ergeben, dass überwiegend Anwohner-Verkehr und wenig Durchflussverkehr dort herrscht und wohl mehr eine Verkehrsberuhigung als eine Durchfahrstsbeschränkung notwendig werden. Auch wenn die Poller erstmal vom Tisch sind, kann über das Antragsmanagement und den Ausschuß dort noch einiges geschehen.
Die Ausschussmitglieder haben ebenfalls einstimmig dem Verkauf der alten Drehleiter der Feuerwehr Mori an unsere Partnergemeinde in Okonek (PL) zugestimmt.
Der SPD-Antrag über Sitzbänke an der Streuobstwiese in der Dorfstraße wurde auch rege diskutiert, auch wenn die Bürgermeisterin daruf hinwies, dass es mehr ein Verwaltungsakt ist, ob nun ein, zwei oder gar drei Bänke aufgestellt werden. Aufgestellt werden soll auf jeden Fall mindestens eine, so haben die Mitglieder des Ausschusses beschlossen.
Öffentliches W-Lan-Netz
In 2018 gab die Politik der Verwaltung den Auftrag, sich um eine Kostenschätzung für ein öffentliches W-Lan-Netz rund ums Rathaus zu kümmern. Die Kostenabschätzung ist nicht das Problem, aber der Betrieb. Die Bürgermeisterin lehnt es ganz klar ab, dass die Kommune als Betreiber auftritt. Das Hauptproblem ist die Haftung. In Hinblick auf rechtswidrige und nicht datenschutzkonforme Inhalte, die über ein öffentliches W-Lan abgerufen werden, haftet eine GmbH anders als eine Kommune. Insofern müsste ein Betreiber gefunden werden, der wiederum bezahlt werden muss. Auch umliegende Kommunen bieten das W-Lan über ihre Stadtwerke oder andere gemeindeeigenen GmbHs an. Gleichzeitig gab sie aber auch zu bedenken, dass gerade die Plätze mit freiem W-Lan natürlich Jugendliche anziehen und sich Hotspots entwickeln könnten. Insofern müsse ein Konzept eventuell eine zeitliche Begrenzung vorsehen, um Anwohnerbeschwerden vorzubeugen.
Nichtsdestotrotz hat die Verwaltung an einer Verlosung von WiFi4EU teilgenommen, in der es Gutscheine der Europäischen Kommission zur Finanzierung von öffentlichen Netzen zu gewinnen gibt. Mit diesen 15.000 Euro könnte ein geeignetes WiFi-Installationsunternehmen gefunden werden, die bei WiFi4EU registriert sind.
Unter Mitteilungen berichtete die Bürgermeisterin Julia Samtleben, dass die Verwaltung von einem Planungsbüro der TenneT angeschrieben wurde, wegen einer geänderten Trassenführung der 380KV Leitung. So richtig sei man am Anfang aus dem Dokument nicht schlau geworden, worin nun die möglichen Änderungen besteht.
Dies konnte tatsächlich erst auf konkrete Nachfrage der Bürgermeisterin auf einer Info-Veranstaltung in Eutin, von der sie frisch eingetroffen war, geklärt werden: Die Änderung bestünde wohl darin, dass es nun zwei Hochspannungsmasten für die 380 KV Leitungen geben müsse, eine nach Lübeck Siems und eine nach Göhl, was zur Folge hat, dass der Trassenverlauf auf ca. 280 m an Horsdorf heranrücken würde, was so nicht geplant war, sondern der Abstand zur Bebauung sollte mindesten 400 Metern betragen. Da zwischen den Leitungen ein bestimmter Abstand einzuhalten ist, wird der Abstand zum Dorf geringer. Wohlgemerkt: Das besagt TenneT.
Derzeit hat es weder eine Bürgerbeteiligung noch eine Vorstellung mit der Verwaltung gegeben, was aber versucht wird in der nächsten Zeit im Rahmen des Planungsverfahrens mit der TenneT zu organisieren. Dass dieses Thema Verwaltung und Anwohner in den nächsten Monaten weiter beschäftigen wird, davon ist auszugehen. Die Bürgermeisterin versprach hier weiter am Ball zu bleiben und zu berichten.