Ostholstein

Kabinett beschließt Landesentwicklungsplan Wind

Nach der Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Landesregierung, wie im Juni angekündigt, heute (15. September 2020) die Teilfortschreibung Wind des Landesentwicklungsplans beschlossen.
Sämtliche Unterlagen können dort ab sofort eingesehen werden. Eine Stellungnahme ist möglich, sobald die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt startet, ab 24. September 2020.

Zugleich informierte die Innenministerin das Kabinett, dass über 100 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 385 Megawatt in Schleswig-Holstein im ersten Halbjahr 2020 eine Ausnahmegenehmigung trotz des geltenden Moratoriums (Baustopp) erhalten haben. Der erforderliche Zubau zur Erreichung der Energiewendeziele bis 2025 liegt demgegenüber bei etwa 500 Megawatt jährlich.

“Das sind im Vergleich zum Stand Ende Juni zusätzliche Ausnahmegenehmigungen für mehr als 100 Megawatt. Wir sind damit voll auf Kurs”, erklärte Innenstaatssekretärin Kristina Herbst auf der Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung der Pläne.

Auch die noch ausstehenden drei Regionalpläne Windenergie hat das Kabinett weitgehend bestätigt. Nach Auswertung der dazu eingegangenen gut 3.000 Stellungnahmen blieben rund 840 Entscheidungen zu den 967 Windpotenzialflächen im Land unverändert. Die Landesregierung plant nun 344 Vorranggebiete Windenergie mit etwa 32.075 Hektar, das entspricht 2,03 Prozent der Landesfläche. Im Vergleich zum vorangegangenen Entwurf bedeutet dies einen Nettogewinn von etwa 124 Hektar. Etwa zwei Drittel der so genannten Potenzialflächen für Windenergie werden aufgrund von Abwägungskriterien weiterhin von der Windkraftnutzung ausgeschlossen.

Der gewachsene Anlagenbestand wird im Plankonzept berücksichtigt. Im dritten Planentwurf befinden sich von den 3.200 Bestandsanlagen 2.205 innerhalb der Kulisse der zukünftigen Vorranggebiete. In den Vorranggebieten ist nicht nur ein Zubau möglich, sondern auch ein langfristiges Repowering. Hieraus erwartet die Landesregierung den wesentlichen Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele.

Außerhalb der zukünftigen Vorranggebiete liegen 995 Bestandsanlagen, die auf den technischen Bestandsschutz beschränkt sind. Mittelfristig müssen diese Altanlagen abgebaut werden. “Gerade in den stärker belasteten Regionen Schleswig-Holsteins erreichen wir so eine Entlastung des Landschaftsbildes”, so Herbst.

Größere Änderungen der Gebietskulisse beschränken sich auf 5 gestrichene und 8 neu hinzugekommene Vorranggebiete. An weiteren 100 Vorranggebieten wurden überwiegend kleinteilige Änderungen vorgenommen. Sämtliche Änderungen summieren sich auf einen Bruttoverlust an Vorranggebietsfläche von rund 820 Hektar. Dem gegenüber steht ein Bruttogewinn von rd. 944 Hektar. Planänderungen seien dort vorgenommen worden, wo im Rahmen der Anhörung relevante Sachverhalte neu ermittelt wurden. Beispielsweise haben sich – wie bereits bei vorangegangenen Anhörungen – seit der Fertigstellung der dritten Planentwürfe Änderungen bei der Wohnbebauung, bei Bauleitplanungen von Gemeinden oder bei den Standorten von Großvogelhorsten ergeben. Auch sind zu Vorrangflächen in der dritten Anhörung erstmalig Sachverhalte überhaupt mitgeteilt worden, die bislang vollkommen unbekannt waren.

“Die Welt steht eben nicht still, bis wir unsere Planungen abgeschlossen haben. Dies führt zu Änderungen der Planungsgrundlagen und in der Folge zu erneuten Planänderungen, welche für die betroffenen Flächen wiederum zwingend zu einer neuen – vierten – Anhörungsrunde bei den drei Teilfortschreibungen der Regionalpläne führen”, erläuterte die Staatssekretärin.

Die vierte Öffentlichkeitsbeteiligung wird nun ausdrücklich auf die geänderten Teile der Regionalpläne beschränkt. „An unserem Ziel, die Pläne noch vor Ablauf des Moratoriums am 31. Dezember unter Dach und Fach zu bringen, ändert sich damit nichts“, so Herbst.

Zu jeder Stellungnahme kann ab sofort in einer Synopse auf den Internetseiten der Landesregierung nachgelesen werden, wie die Argumente zu den geänderten Flächen bewertet wurden. Die Details der neuen Windplanung, die Darstellung des Planungsprozesses und weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.schleswig-holstein.de/windenergie

Das Online-Tool zur Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie unter

www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung

Sämtliche Unterlagen können dort ab sofort eingesehen werden. Eine Stellungnahme ist möglich, sobald die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Bekanntmachung im Amtsblatt startet, ab 24. September 2020. Die Frist zur Stellungnahme wird einem Monat, also am 23. Oktober 2020, enden.

 Die beschlossene Teilfortschreibung Windenergie des Landesentwicklungsplans finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/raumordnungsplaene

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