Reiseregelungen für Schleswig-Holstein
Die Landesregierung hat sich auf neue Regelungen für Einreisende aus deutschen Corona-Hotspots verständigt.
Die Quarantänepflicht für Einreisende aus Corona-Hotspots entfällt – das haben Ministerpräsident Daniel Günther und Gesundheitminister Dr. Heiner Garg in Kiel bekannt gegeben. Die Landesregierung hatte sich am Vormittag darauf verständigt, in Schleswig-Holstein neue Regelungen für Reisende in und aus deutschen Gebieten mit überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen umzusetzen. In der anschließenden Konferenz der Staatskanzleien der Länder mit dem Bundeskanzleramt einigte sich der überwiegenden Teil der Länder auf diese Linie.
Familienbesuche und Pendlerverkehre ausgenommen
Damit gilt ab dem 9. Oktober: Wer in einem Beherbergungsbetrieb, wie einem Hotel oder einer Pension in Schleswig-Holstein zu touristischen Zwecken unterkommen möchte, muss beim Check-In einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Berufspendler und Reisende, die ihre Familien in Schleswig-Holstein besuchen möchten, sind von der Testpflicht ausgenommen. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Hotspots ist nach der Rückkehr keine Testung erforderlich.
Bevölkerung schützen
Oberstes Ziel der Landesregierung sei es, die schleswig-holsteinische Bevölkerung zu schützen und die Infektionsrate niedrig zu halten, sagte der Regierungschef. Derzeit liege diese im echten Norden bei 8,5 auf 100.000 Einwohner. Das neue vereinbarte Regelwerk werde diesen Ansprüchen gerecht, betonte Günther. “Wir sorgen aber mit diesem neuen Weg für eine praktikablere Lösung.” Möglich mache das auch das jetzt striktere Vorgehen etwa in Berlin, wo die bundesweit vereinbarte Hotspot-Strategie jetzt konsequenter umgesetzt werde, erklärte der Ministerpräsident. So hatte die Bundeshauptstadt beispielsweise eine Sperrstunde angekündigt. Darüber hinaus werde Berlin bei den Inzidenzzahlen ab sofort als Gesamtes betrachtet, nicht mehr bezirksweise, sagte der Regierungschef.
Planungssicherheit für Reisende
“Uns lag an einer vergleichbaren Regelung zwischen den Ländern. Das schafft mehr Planungssicherheit für Reisende, sorgt für ein besseres Verständnis der Regelung und ermöglicht auch eine einheitlichere Bewertung von Hochinzidenzregionen im Inland”, stellte Gesundheitsminister Garg fest.
Die derzeit gültigen Verordnungen werden derzeit überarbeitet, die neuen Regelungen sollen am kommenden Freitag, 9. Oktober, in Kraft treten. Die neuen Verordnungen werden auf www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse veröffentlicht.