Ab Inzidenzwerten 35 und 50 gelten strengere Vorgaben
Ministerpräsident Daniel Günther fasste heute die Ergebnisse aus der gestrigen Diskussion mit Bund und Ländern für Schleswig-Holstein in einer Pressekonferenz zusammen.
Beherbergungseinschränkung bedeutet nicht Beherbergungsverbot
Beherbergungseinschränkung, ausdrücklich kein -verbot, ist absolut nicht willkürlich gewählt, auch wenn nachweislich die Infektionsgefahr auf Familienfeiern höher ist. Man kann durchaus davon ausgehen, dass Personen aus beispielsweise Berlin gern für einige Zeit nach SH oder Mecklenburg kommen würden, weil in ihrer Region der Inzidenzwert so hoch ist und genau das versuchen die nördlichen Bundesländer durch die Beherbergungseinschränkung zu verhindern. Es geht darum, die Ausbreitung des Virus in Deutschland einzudämmen.
Natürlich darf trotzdem jeder Auswärtige seine Familie hier besuchen oder seinem Beruf nachgehen. Deswegen bittet der Ministerpräsident um Verhältnismäßigkeit im Verurteilen solcher Personen durch Einwohner. „Ein Sortieren nach (Auto-)Kennzeichen wird vom Ministerpräsidenten nicht toleriert.“ sagte er dazu.
Ziel müsse es sein, schnellstmöglich das Infektionsgeschehen zu stabilisieren. Deshalb müssten alle Länder bei den notwendigen Maßnahmen mitziehen, so Günther. Darüber hinaus sei die Kontaktnachverfolgung das A und O: “Wenn das nicht funktioniert, werden wir die Dynamik nicht stoppen können. Hier müssen wir zwingend weitere Ressourcen mobilisieren.”
Sperrstunde, Alkoholausschank, Feiern
Bund und Länder haben sich bei einem Anstieg der Inzidenzwerte (IW) auf folgende Maßnahmen verständigt:
- Begrenzung der Teilnehmerzahl für Feiern/ Feierlichkeiten im öffentlichen und privaten Raum (ab Inzidenzwert 35: 25 öffentlicher Raum/ 15 privater Raum; 50: 10/ 2 Hausstände, max. 10)
- Umsetzung von Kontaktbeschränkungen (IW 50: max. 10 Personen)
- Sperrstunden ab 23.00 Uhr (IW 35: Empfehlung; IW 50: Pflicht) und Ausschankverbot fürAlkohol (IW 50)
- Obergrenze für Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen (Ausnahmen bei Vorlage und Prüfung eines Hygienekonzepts)
- erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum (IW 35) z.B. Wochenmärkte etc.
- Bewertung der Regelungen zu den touristischen Reisen innerhalb Deutschlands nach den Herbstferien und Erarbeitung einer Anschlussregelung im Lichte der aktuellen Entwicklung.