Förderung für naturnahe Waldbewirtschaftung

Rund 89.000 Hektar Wald in Schleswig-Holstein befinden sich in privatem Besitz von rund 9000 Eigentümern. Davon liegen mehr als 14.000 Hektar in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH). Damit künftig gefördert wird, wer seinen Wald naturnah bewirtschaftet, hat Umweltminister Jan Philipp Albrecht eine neue Richtlinie vorgestellt: Sie gewährt denjenigen Ausgleichszahlungen, die sich in ihrem Privatwald der Natura-2000-Gebiete für den Vertragsnaturschutz in Schleswig-Holstein engagieren.

Waldbesitzer, die diese vertraglich geregelten Auflagen des Naturschutzes erfüllen, erhalten als Kompensation für daraus resultierende Einschränkungen, für wirtschaftliche Verluste oder zusätzliche Kosten je nach Vertragsmodell zwischen 58 und 200 Euro pro Hektar Wald.

“Ich freue mich, dass wir unser Angebot des Vertragsnaturschutzes erweitern konnten”, sagt Umweltminister Jan Philipp Albrecht. “Damit schützen wir die Biodiversität im schleswig-holsteinischen Wald und schaffen zugleich für all jene, die privaten Wald in einem Schutzgebiet besitzen, die Möglichkeit, mit Naturschutz ein Einkommen zu erzielen.”

Eine naturnahe Waldbewirtschaftung legt den Fokus auf eine langfristige forstliche Produktion. Ziel der Naturschutzförderung ist es, dass Forsteigentümer die Waldökosysteme als Lebensraum einer artenreichen heimischen Pflanzen- und Tierwelt erhalten. Wie im Landeswaldgesetz festgeschrieben, ist es außerdem unerlässlich, heimische Baumarten wie Stiel- und Traubeneiche, Esche, Feldulme, Hainbuche, Birke, Schwarzerle und Winterlinde zu etablieren, die Natur zu verjüngen und die genetische Vielfalt zu erhalten.

Drei Vertragsnaturschutzprogramme für Förderkulissen der Flora-Fauna-Habitat-Gebiete innerhalb des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 hat der Umweltminister vorgestellt: die Varianten “Naturnaher Wald”, “Lebensraumtypische Baumarten” oder “Entwicklung eines Waldlebensraumtyps”. 

  • Mit dem Einstiegsvertragsmuster “Naturnaher Wald” fördert das Land die am Naturschutz orientierte Bewirtschaftung des Waldes, in der beispielsweise Schonzeiten von März bis August eingehalten werden und in dem für den Lebensraum untypische Baumarten zurückgedrängt werden.
  • Das Vertragsmuster “Lebensraumtypische Baumarten” zielt weiterführend auf eine Optimierung des Waldzustands ab – gemessen am Anteil lebensraumtypischer Gehölzarten.
  • Die “Entwicklung eines Waldlebensraumtyps” richtet sich an all jene Waldflächen, in denen noch neue Waldlebensraumtypen etabliert werden können.

Die Laufzeit der Verträge beträgt zehn Jahre und beginnt ab dem 1. Januar 2021. Anträge können bis zum 15. Dezember 2020 bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Abteilung Forstwirtschaft, Hamburger Straße 11 in 23795 Bad Segeberg schriftlich eingereicht werden; die Formulare sind ab November auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein verfügbar.

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