Hübsche eingeschleppte Teichpflanze gefährdet die heimische Pflanzen- und Tierwelt

Das auch Australisches Nadelkraut genannte Nadelkraut ist in Neuseeland, im Südosten von Australien einschließlich Tasmaniens verbreitet. In Westeuropa (einschließlich England und Schottland) ist es an vielen Orten eingeschleppt und als Unkraut verwildert und gefährdet einheimische Wasserpflanzenbestände. Daher wurde der Verkauf der Pflanze im Vereinigten Königreich bereits im April 2014 verboten. Der BUND möchte auch für Deutschland ein Handelsverbot erwirken, um Kleingewässer für die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten.

Eine kleine Polsterpflanze wird Gartenteich- und Aquarienfreunden als ideale Wasserpflanze angeboten: Das aus Australien stammende Nadelkraut (Crassula helmsii). Doch der Biologe Rainer Borcherding, Sprecher des BUND Schleswig-Flensburg, warnt: „Diese Pflanze ist die schlimmste bekannte Bedrohung für unsere heimischen Gewässer. Das Nadelkraut kann innerhalb von 1 – 2 Jahren ganze Teiche und Gräben sowie alle Ufer mit einem 20 Zentimeter dicken grünen Teppich überziehen. Alle kleineren Pflanzen werden überwuchert und die für Frösche, Kröten und Insekten wichtige Uferzone verschwindet unter der Nadelkrautdecke.“ Auch der Abfluss von Entwässerungsgräben kann durch die Pflanze massiv behindert werden.

Daher appelliert der BUND dringend an Teich- und Aquarienbesitzer, das Nadelkraut nicht zu kaufen und auch auf keinen Fall im Freiland auszusetzen. Auch beim Entkrauten des Gartenteichs ist ganz strikt darauf zu achten, dass Nadelkraut nicht in Gräben oder Teiche in der Natur gelangt. Borcherding erklärt: „Lassen Sie Wasserpflanzen auf einer schräg in den Teich führenden Scheibe oder Platte einen Tag lang abtropfen, damit Libellenlarven zurück ins Wasser kriechen können. Danach gehört Nadelkraut in einen Müllsack und in den Restmüll. Auch überzählige Aquarienpflanzen gehören in den Müll oder in den Kompost, niemals in die Natur!“

Das Nadelkraut unterliegt in Deutschland noch keinem Handelsverbot, aber der BUND will an die Bundesumweltministerin appellieren, diese Gesetzeslücke schnell zu schließen.
In England und den Beneluxstaaten wird das Nadelkraut bereits seit Jahren verzweifelt bekämpft, um Kleingewässer für die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten.
Borcherding berichtet: „Man hat vom Nadelkraut überwucherte Teiche mit Folie abgedeckt, mit Farbstoffen verdunkelt, mit Glyphosat vergiftet oder erhitzt – nichts hat funktioniert. Eine monatelange Flutung mit Salzwasser oder die Zuschüttung des ganzen Gewässers sind die einzigen bekannten Methoden, um das Nadelkraut wieder los zu werden.“

Sorgen machen sich die Naturschützer sowohl um Kleingewässer und Gräben als auch um die Dünentümpel auf den friesischen Inseln. In Dünentälern wachsen besonders empfindliche und seltene Sumpfpflanzen wie der Sonnentau, der Lungenenzian und die Moosbeere. Dazu Borcherding: „Norderney ist schon verloren, auf Wangerooge ist man gerade noch rechtzeitig mit dem Bagger gekommen. Nun ist das Nadelkraut auf Föhr entdeckt worden und wir machen uns Sorgen um Amrum und Sylt.“ 

In Laborversuchen wurde festgestellt, dass das Nadelkraut sich über kleinste Stängelstücke verbreiten kann. Es kann sogar in Ausnahmefällen den Verdauungstrakt einer Gans durchlaufen und aus dem Kot wieder austreiben. Daher stellen Gewässer im Freiland, die vom Nadelkraut befallen sind, eine ständige Ausbreitungsgefahr dar. Die Unterstützung aller Teich- und Aquarienfreunde ist gefordert, um eine Ansiedlung des Nadelkrautes im Freiland strikt zu vermeiden.
 

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