Neue Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung vom Land und zusätzliche Lehrkräfte
Am heutigen Montag, 9. November, wird allen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe die neue Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAPVO) zugestellt. Damit können die Schulen nun in die aktive Vorbereitungsphase starten.
Bildungsministerin Karin Prien sagte dazu: „Unsere neue Oberstufe ist ein gutes Signal. Ein Signal für mehr Leistung, mehr Qualität und für eine bessere Vergleichbarkeit mit den Abschlüssen der anderen Bundesländer. Sie korrigiert Defizite der bisherigen Profiloberstufe. Zudem entlastet unsere Reform die Lehrkräfte und bereitet die Schülerinnen und Schülern besser auf das Abitur vor.“ Die neue Oberstufe tritt im kommenden Schuljahr in Kraft und gilt dann für die Schülerinnen und Schüler, die im August 2021 in den Einführungsjahrgang kommen. Das erste Abitur nach der neuen OAPVO wird im Jahr 2024 abgenommen werden.
Ministerin Prien: „Die Schulen bereiten sich in den kommenden Monaten auf die Umsetzung vor. Die erste Fortbildung mit mehr als 200 Lehrkräften zu den Profilseminaren hat bereits stattgefunden.“ Als Kernstück der neuen Oberstufe bezeichnete die Ministerin, dass künftig nicht mehr vier, sondern drei Fächer – zwei Kernfächer (aus Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) und ein gewähltes Profilfach – auf erhöhtem Niveau unterrichtet werden. Für jedes Fach auf erhöhtem Niveau werde der Unterricht auf fünf Stunden erhöht. „Damit passen wir uns dem bundesweiten Trend an und tragen zur besseren Vergleichbarkeit der Abschlüsse bei“, erläuterte die Ministerin. Die Schülerinnen und Schüler hingegen könnten durch die Auswahl von zwei Kernfächern aus dreien noch besser ihren Neigungen entsprechende Schwerpunkte setzen. “Die fünfte Wochenstunde in den drei Fächern auf erhöhtem Niveau ist ein wichtiger Baustein: Sie reduziert Zeitdruck, entlastet und ermöglicht mehr Vertiefung. Zudem verzichten wir künftig auf einen starren Fächerverbund, wie er in der bisherigen Profiloberstufe bestand, und bieten mit dem neu geschaffenen Profilseminar mehr Flexibilität für die Schulen und die Schülerinnen und Schüler“, so Prien.
Sie dankte allen Beteiligten für den konstruktiven Diskussionsprozess: „Wir haben diese Oberstufenreform gründlich vorbereitet und bis zum Schluss gemeinsam mit allen Beteiligten an Verbesserungen gearbeitet.“ So habe man noch eine Reihe von Anregungen aus dem Anhörungsverfahren in die neue Verordnung übernommen. Unter anderem können nun Grundniveau-Kurse länger unterrichtet werden, die Schulen können entscheiden, ob sie die ästhetischen Fächer bis zum Abitur fortführen und die Fächer Geographie und Wirtschaft/Politik müssen nicht nur im Einführungsjahr, sondern auch im ersten oder im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase beide belegt werden. Außerdem wurden die Einbringungspflichten noch einmal angepasst: Aus der Qualifikationsphase gehen 36 Halbjahresnoten in das Abitur ein, das sind durchschnittlich fünf Halbjahresnoten weniger als die Schülerinnen und Schüler insgesamt ablegen.
Bei der Umsetzung der Reform unterstützt das Land die Schulen mit zusätzlichen Stellen: Für die Phase der Implementation erhalten die Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe Entlastungen in Höhe von 30 Planstellen, in zwei Tranchen, im Jahr 2022 und im Jahr 2023. Weitere 72 Planstellen stehen den Schulen dauerhaft zur Verfügung und werden ab 2021 in drei Tranchen zugeteilt, so dass am Ende jedes Gymnasium und jede Gemeinschaftsschule mit Oberstufe unabhängig von der jeweiligen Schülerzahl eine halbe Stelle zusätzlich erhält. Seit diesem Schuljahr stehen den Schulen außerdem bereits weitere 18 Planstellen für die Stärkung der Beruflichen Orientierung in der Oberstufe zur Verfügung.