Politik

Geld vom Land und vom Bund für Kommunen

Wegen der Corona-Pandemie sind vielen Kommunen Steuereinnahmen weggebrochen – noch in diesem Jahr sollen Ausgleichszahlungen fließen.

Jahrelang sprudelten in vielen Kommunen in Schleswig-Holstein die Gewerbesteuereinnahmen, wegen der angespannten Wirtschaftslage durch Corona ist das Steueraufkommen nun allerdings deutlich niedriger als ursprünglich geplant – für die meisten Gemeinden eine große Herausforderung. Mit 330 Millionen Euro von Bund und Land kompensiert der echte Norden noch in diesem Jahr die anfallenden Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer. Das hat Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack nun in Kiel bekanntgegeben.

Unterstützung noch in 2020

“Wir wollen die Corona-Pandemie und ihre Folgen gemeinsam schultern und bewältigen”, betonte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack in Kiel. Die Landesregierung habe immer wieder deutlich gemacht, die Kommunen mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützen zu wollen. “Ich freue mich, dass wir – in enger Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden – bereits Anfang Dezember mit der Auszahlung dieser Mittel beginnen können.”

Gerechte Verteilung

Mit dem Geld kann der weit überwiegende Teil der zu erwartenden geringeren Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen ausgeglichen werden. Grundlage der Berechnungen war das durchschnittliche Gewerbesteueraufkommen, das aus den beiden Jahren mit dem höchsten Gewerbesteueraufkommen im Zeitraum 2017 bis 2019 ermittelt wurde. Das erwartete Gewerbesteueraufkommen 2020 hingegen wird aus den zwei schwächsten der ersten drei Quartale 2020 ermittelt. Die Differenz der beiden Werte stellt das “Minderaufkommen” 2020 dar.

Um die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst gerecht verteilen zu können, gilt eine Höchstgrenze von 1000 Euro pro Einwohner:in der jeweiligen Kommune. Die Grundlage der Berechnungen und die Höchstgrenze sind mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmt.

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"