Lübeck

Lübeck verfügt Maskenpflicht von freitags bis sonntags auch für Travemünde

Mit der heutigen neuen Allgemeinverfügung wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in Teilen des Stadtteils Travemünde verpflichtend. Betroffen sind die Straße Vorderreihe, die Travepromenade sowie die Priwallpromenade. Die Hansestadt Lübeck reagiert damit auf die hohen Besucherzahlen am vergangenen Wochenende, die eine Einhaltung der Mindestabstände teilweise erschwerten. Die unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlichte Allgemeinverfügung vom 19. November 2020 gilt ab Freitag, 20. November 2020, 0 Uhr bis einschließlich Sonntag, 29. November 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Grundsätzlich gilt die Faustformel: Bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Meter, bitte Alltagsmaske auf! Gemäß Landesverordnung ist in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in denen typischerweise das Abstandgebot nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Fußgänger:innen verpflichtend. Damit wird noch einmal klargestellt, dass die Mund-Nasen-Bedeckung beim Fahrradfahren nicht getragen werden muss.

In den nachfolgend bezeichneten öffentlich zugänglichen Bereichen ist während der festgesetzten Wochentage und Zeitfenster für Fußgänger:innen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2 Abs. 6 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 01.11.2020 verpflichtend:

Montags bis sonnabends von 9 Uhr bis 19 Uhr

Lübecker Innenstadt in den Straßen:

  • Mühlenbrücke ab Mühlentorteller
  • Mühlenstraße
  • Sandstraße
  • Aegidienstraße zwischen Klingenberg und Königstraße
  • Klingenberg
  • Kohlmarkt
  • Königstraße
  • obere Wahmstraße (bis Königstraße)
  • Hüxstraße
  • Schrangen
  • obere Dr. Julius-Leber-Straße (bis Königstraße)
  • Fleischhauerstraße bis Ecke Schlumacher Straße
  • Große Burgstraße einschl. Burgtorbrücke
  • Breite Straße einschließlich Fußgängerzonenbereich mit Pfaffenstraße
  • Jacobikirchhof
  • Koberg
  • Markt
  • Markttwiete
  • Weiter Krambuden
  • Holstenstraße
  • Holstenbrücke
  • Holstentorplatz
  • Puppenbrücke
  • Lindenplatz
  • Mengstraße von Breite Straße bis Fünfhausen
  • Beckergrube zwischen Breite Straße und Straße Fünfhausen

 In den Bereichen der Einkaufszentren

  • LUV-Center mit Einrichtungshaus Sconto / Baumarkt Hornbach die über Dänischburger Landstraße und Bochstraße zugänglichen Park- und Wegeflächen
  • CITTI-Park / Einrichtungshaus Poco die über die Straße Herrenholz zugänglichen Park- und Wegeflächen
  • Kaufhof / Haupteinkaufsbereich Schlutuper Straße (von Marlistraße bis Marli-ring), Kantstraße (von Goebenstraße bis Schlutuper Straße), Marlistraße (von Schlutuper Straße bis Rübenkoppel)

 Montags bis sonnabends von 6 Uhr bis 19 Uhr

  • Am Bahnhof (inklusive Bahnhofsvorplatz)
  • Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
  • Gustav- Radbruch-Platz

Travemünde freitags bis sonntags von 9 bis 19 Uhr

  • Travepromenade
  • Vorderreihe
  • Fährvorplatz (Auf dem Baggersand)
  • Fährvorplatz (Mecklenburger Landstraße/Priwall)
  • Priwallpromenade
  • Fährvorplatz (Am Dünenweg/Priwall)

Die Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können. Die Verpflichtung gilt des Weiteren nicht bei der Nahrungsaufnahme und beim Rauchen, sofern dies jeweils im Sitzen oder Stehen erfolgt.

Die bestehende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unter anderem im Einzelhandel und ÖPNV (Busse und Fähren) besteht weiter.

Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus sind in der Landesverordnung (LVO) vom 1. November 2020 aufgeführt. Diese regelt beispielsweise wie viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten sich treffen dürfen, welche Dienstleistungen wie Massage oder Lieferservice erlaubt sind oder welche Einrichtungen öffnen dürfen. Die LVO sowie alle weiteren Erlasse des Landes Schleswig-Holstein sowie der Bußgeldkatalog sind online abrufbar unter www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse.de

Weitere Informationen unter www.luebeck.de/coronavirus

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