Endlich kann´s losgehen: Novemberhilfe jetzt beantragen

Wirtschaftsminister Buchholz erleichtert über heutigen Start der Novemberhilfe: “Wir stehen mit 130 Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung der Anträge bereit”.

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz hat erleichtert auf die Nachricht der Bundesregierung reagiert, dass ab sofort Anträge für die so genannten Corona-Novemberhilfen gestellt werden können. “Der Monat ist zwar fast vorbei und zunächst werden auch nur Abschläge gewährt, aber umso wichtiger ist es nun, dass die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Anträge rasch stellen. Für die Bearbeitung des Bundesprogramms stehen wir mit rund 130 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit”, sagte Buchholz heute (25. November) in Kiel.

Nach Mitteilung des Bundes können Soloselbständige einen Antrag bis zu einer Höhe von 5.000 Euro selbst über die Plattform stellen. Für die Authentifizierung ist ein ELSTER-Zertifikat zwingend erforderlich. Die bewilligte Summe wird direkt an die Antragsstellenden ausgezahlt. Andere Unternehmen stellen den Antrag über einen so genannten prüfenden Dritten, also über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte. Der Bund hat hierfür Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe beschlossen, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller. “Der Bund hat uns zugesichert, dass die Abschlagszahlungen einfach und unbürokratisch auf Grundlage des regulären Antrags auf Novemberhilfe gewährt werden”, sagte Buchholz. Ein separater Antrag auf Abschlagszahlung sei nicht notwendig.

Die Antragstellung erfolgt voll elektronisch über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Info-Hotline: 0431 – 550 73 34 12
ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de

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