110&112

Betäubungsmittel mit Verkaufswert von rund 1,5 Millionen € von der Straße geholt

Bezirkskriminalinspektion Lübeck und Staatsanwaltschaft Lübeck gelingt Schlag gegen die Betäubungsmittelkriminalität – Fünf Festnahmen nach Vereitelung eines großen Drogengeschäfts.

Umfangreiche und intensive Ermittlungen des Kommissariats 17 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck und der Staatsanwaltschaft Lübeck führten in den Abendstunden des 26. November 2020 zur Festnahme eines Ehepaares aus Lübeck (er 30 Jahre, sie 26 Jahre) sowie dreier weiterer Lübecker im Alter von 26, 34 und 41 Jahren. Das Ehepaar steht in Verdacht, seit längerem in großem Stil mit Betäubungsmitteln in Lübeck Handel getrieben zu haben, wobei der 26-jährige Lübecker sie seit Herbst dieses Jahres unterstützt haben soll. Bei dem am Abend des 26. November vereitelten Drogengeschäft gingen den Beamten mit den 34 und 41 Jahre alten Männern zudem zwei weitere mutmaßliche Dealer ins Netz. Die Beamten beschlagnahmten bei dem Zugriff insgesamt knapp 160 kg Marihuana, 22,5 kg Amphetamin, 500 g Kokain und eine Cannabisplantage sowie diverse Waffen und verhinderten damit, dass die Betäubungsmittel, deren Verkaufswert insgesamt geschätzt bei rund 1,5 Millionen € gelegen hätte, auf den Markt kommen konnten. Staatsanwaltschaft und Polizei sicherten zudem Vermögenswerte in Höhe von über 1 Million €.

Norbert Trabs, Leiter der Polizeidirektion Lübeck: „Es ist uns gelungen, einen heftigen Schlag gegen Händlerstrukturen der organisierten Rauschgiftkriminalität zu setzen. Dieser Erfolg ist ein wichtiges Zeichen, welches sich auch auf die Versorgung der Rausgiftszene in Lübeck auswirken wird. Damit wird unsere Sicherheitspartnerschaft mit der Hansestadt Lübeck zur Auflösung der offenen Drogenszene unterstützt.“

Der 30-jährige Haupttäter ist dringend verdächtig, mindestens seit dem Jahr 2014 in Lübeck einen umfangreichen, gewinnbringenden Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Cannabis, Kokain und Amphetamin, in nicht geringer Menge betrieben zu haben. Seit Juli 2019 soll seine Ehefrau in das Geschäft mit eingestiegen sein. Gemeinsam betrieben sie zudem im Keller ihres Einfamilienhauses in Lübeck Kücknitz eine Cannabis-Plantage. Der Verkauf der Drogen diente, so der dringende Verdacht, der Bestreitung des Lebensunterhaltes des Ehepaares. 

Gegen den 26-jährigen Gehilfen des Ehepaares richtet sich der dringende Verdacht, dass er die beiden ab Oktober 2020 unterstützt hat, indem er ihnen neue Geschäftskontakte zum Erwerb von Betäubungsmitteln von Lieferanten in Hamburg vermittelte und Amphetamin, das das Ehepaar verkaufte, in seiner Wohnung lagerte.

Nachdem das Ehepaar aufgrund von Erkenntnissen aus anderen Ermittlungsverfahren in das Visier der Ermittler geraten war, wurden die beiden und ihr Gehilfe auf unterschiedlichste Weise überwacht. Hierdurch erlangten die Ermittler Anfang November Kenntnis davon, dass Betäubungsmittel im dreistelligen Kilogramm-Bereich angeliefert werden sollten. Dieses Betäubungsmittelgeschäft stand für die Beschuldigten somit unter keinem guten Stern. 

Die Polizeidirektion Lübeck richtete eine sog. Besondere Aufbauorganisation (BAO), mit in der Spitze 110 Beamten ein. Diese setzte sich aus einer beim Kommissariat 17 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck speziell für die Ermittlungen eingerichteten Ermittlungsgruppe, anderen Kommissariaten, dem Spezialeinsatzkommando (SEK), dem Mobilen Einsatzkommando (MEK), den Zivilen Streifenkommandos (ZSK) Lübeck, ZSK Ratzeburg, ZSK Bad Segeberg, dem Technischen Zug der PDAFB Eutin, der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der 1. Einsatzhundertschaft Eutin und Diensthundeführern, die rund um die Uhr für den Zugriff in Bereitschaft standen – zusammen.

Die Lieferung verzögerte sich zwar mehrfach, doch am 26. November wurde die Geduld und Ausdauer der Ermittlungsbeamten belohnt.

Sie beobachteten, wie aus einem LKW diverse Umzugskartons am Haus des Ehepaares in Lübeck Kücknitz abgeladen wurden und dieser sodann in Richtung Innenstadt weiterfuhr. Während das Fahrzeug in der Friedhofsallee von Beamten des MEK gestoppt wurde, verschafften sich Beamte des SEK Zutritt zu dem Haus des Ehepaares. Es stellte sich heraus, dass dort aus dem LKW rund 88 kg Marihuana abgeladen worden waren. Bei der anschließenden Durchsuchung des Hauses fanden die Ermittler sodann diverse Waffen (u. a. Schlagstock, Armbrust, Langwaffe Winchester, Schreckschusswaffen, Messer, Wurfsterne), die teilweise in Reichweite des Marihuanas lagen, sowie 500 g Kokain und eine im Keller des Haus betriebene Cannabis-Plantage. Darüber hinaus konnten die Beamten insgesamt rund 240.000,00 € Bargeld sicherstellen.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Gehilfen des Ehepaares fanden die Beamten im Keller des Hauses ca. 22,5 kg Amphetamin, welches der 26-jährige mutmaßlich für das Ehepaar aufbewahrte, sowie in der Wohnung kleinere Mengen von Amphetamin, Marihuana, Kokain und Ecstasy Tabletten, die der Mann vermutlich selbst weiter veräußern wollte.

Das Team des MEK, das den LKW aufgestoppt hatte, fand in dem Fahrzeug weitere rund 71 kg Marihuana, ordentlich in Umzugskisten verpackt. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem Beifahrer des LKW mutmaßlich auch um den Verkäufer, mit dem der Ehemann das Betäubungsmittelgeschäft vereinbart hatte.

Nach bisherigem Ermittlungsstand ist das Ehepaar des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 18 Fällen (insgesamt knapp 364 kg Cannabis, 13,5 kg Kokain und 26 kg Amphetamin) und der Mann darüber hinaus in vier weiteren Fällen (weitere knapp 37 kg Cannabis) dringend verdächtig.

Der Gehilfe soll das Ehepaar bei dessen unerlaubten Handeltreiben in vier Fällen unterstützt haben und zwar bei dem Erwerb von 4 kg Haschisch, dem Verkauf von zweimal 1 kg und einmal 22,5 kg Amphetamin, indem er dieses für die beiden aufbewahrte. Außerdem soll er mit den weiteren in seiner Wohnung aufgefundenen Betäubungsmitteln auch selbst unerlaubt Handel getrieben haben. 

Gegen die Lübecker, die mit dem LKW das Marihuana angeliefert haben (34 und 41 Jahre), besteht der dringende Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Wegen dieser Taten hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 27. November 2020 gegen alle fünf Beschuldigten Untersuchungshaftbefehle wegen des Verdachts der Fluchtgefahr erlassen. 

Die Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Sie wurden in die Justizvollzugsanstalt Lübeck verbracht.

Zur Sicherung der weiteren Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung hat die Staatsanwaltschaft einen Vermögensarrest in Höhe von über 1 Million Euro in das Vermögen des 30-jährigen Haupttäters angeordnet. Neben dem aufgefundenen Bargeld (240.000,00 €) stellten die Beamten des Kommissariats 3 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck zwei hochwertige Fahrzeuge sowie drei wertvolle Uhren sicher. Hinzu kommen Kontopfändungen sowie Vollstreckungsmaßnahmen in die Immobilie des Mannes.

Hinweis:

Die gesetzliche Strafandrohung für den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beträgt gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren.

Der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen einer Schusswaffe oder sonstiger Gegenstände, die nach ihrer Art zur Verletzung von Menschen geeignet und bestimmt sind wird gem. § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG Freiheitsstrafe von 5 Jahren bis zu 15 Jahren.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).

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