Fonds für Barrierefreiheit: Neue Anträge für Förderung ab Januar 2021 online möglich
Ab dem 1. Januar 2021 können beim Land online wieder Anträge auf Förderung aus dem Fonds für Barrierefreiheit gestellt werden. Gefördert werden modellhafte inklusive Projekte, mit denen beispielsweise Gebäude barrierefrei umgerüstet werden. Das sagte Staatssekretär Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei, heute (3. Dezember) bei einer Online-Informationsveranstaltung zum Fonds für Barrierefreiheit.
Eingeladen dazu hatten anlässlich des Internationalen Tages für Menschen mit Behinderungen die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen aus Henstedt-Ulzburg in Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaftsförderung.
Schrödter warb bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bereichen Wirtschaft, Kommunen und Kirchen darum, geeignete Projekte auszuloten, Anträge zu stellen und die Mittel aus dem Fonds zu nutzen: “Es geht darum, vollständige Nutzungsketten zu erzeugen, also möglichst den gesamten Lebensraum für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zu gestalten”, sagte er. Er nannte ein konkretes Beispiel: Es sei wichtig, eine barrierefreie Bushaltestelle in der Nähe eines Museums zu haben. Notwendig seien aber auch ein barrierefreier Eingangsbereich, Sanitärräume, Ausstellungen, Führungen und entsprechend geschultes Personal. So soll Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert werden.
Finanzielle Unterstützung ist laut Schrödter auch möglich für Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit, um Barrieren in den Köpfen der Menschen abzubauen. “Inklusion ist nicht nur ein Gebot der Solidarität – Inklusion ist ein Menschenrecht und ein Ziel in unserer Landesverfassung. Hürden, die dem im Wege stehen, müssen wir gemeinsam abbauen: in der Planung, beim Bauen, in Schulen und Hochschulen, am Arbeitsplatz und in unseren Vorstellungen”, so der Chef der Staatskanzlei.
Seit 2019 sind aus dem Fonds für Barrierefreiheit landesweit 101 Projekte unterstützt und teilweise umgesetzt worden. Bis 2022 stehen für die Inklusion und Teilhabe Mittel von zehn Millionen Euro bereit. Ab 2021 wird der Fonds um weitere fünf Millionen Euro aufgestockt, die bis Ende 2024 abgerufen werden können.
Der Link zum Antragsverfahren im Internet: https://schleswig-holstein.de/unbrk