Politik

Bundesweit harter Lockdown ab 16. Dezember

Bundeskanzlerin Merkel, von Anfang an eine Verfechterin eines härteren Lockdown, gab heute bekannt, was sie und die Länderchefs beschlossen haben:

  • Geschäfte müssen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar schließen, ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien sowie Banken und Sparkassen, aber auch Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. 
  • Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich
  • Der Bund bietet Finanzhilfen für die Betroffenen Geschäfte an. 
  • Schüler und Kita-Kinder sollen spätestens ab Mittwoch deutschlandweit wann immer möglich für zunächst dreieinhalb Wochen zu Hause bleiben. Ausnahmen und eine Notbetreuung sind möglich und in einigen Bundesländern gelten solche Regeln bereits ab Montag.Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum soll im selben Zeitraum untersagt und Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden. 
  • Gottesdienste nur unter engen Voraussetzungen, hierzu wird es gesonderte Gespräche mit den Kirchen geben
  • Der Verzehr von Speisen vor Ort ist untersagt, Abholung weiterhin möglich.
  • Treffen mit maximal 5 Personen aus 2 Hausständen
  • am 24. / 25. / 26. Dezember gibt es Ausnahmen: noch 4 weitere Personen aus dem engsten Familienkreis 
  • An Silvester und Neujahr bundesweites Versammlungsverbot
  • Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten
  • In den besonders vom Coronavirus betroffenen Alten- und Pflegeheimen sollen Tests mehrmals pro Woche angeboten werden

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