Lübeck weitet Maskenpflicht aus und begrenzt Tagestourismus nach Travemünde
Die Hansestadt Lübeck erlässt aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14. Dezember 2020 eine neue Allgemeinverfügung (AVG) zum räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie zum Betretungs- und Aufenthaltsverbot für den Stadtteil Travemünde.
Die Allgemeinverfügung wurde heute, 16. Dezember 2020, unter www.bekanntmachungen.luebeck.de veröffentlicht und ab morgen, Donnerstag, 17. Dezember 2020, gültig.
„Mit dieser Allgemeinverfügung weiten wir die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Travemünde in den Bereichen Trelleborgallee und Am Leuchtenfeld aus. Den Tagestourismus nach Travemünde müssen wir begrenzen, damit Abstandsregeln besser eingehalten werden können. Es ist in der Vergangenheit gerade an Wochenende und Feiertagen zu einer Überlastung des Ostseebades gekommen. Lübeckerinnen und Lübecker können selbstverständlich weiterhin sich frei in Travemünde und auf dem Priwall aufhalten“, so Bürgermeister Jan Lindenau
Neben den Regelungen der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein gelten für das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck zur Eindämmung der Corona-Pandemie damit folgende zusätzlichen Bestimmungen:
1. In den nachfolgend bezeichneten öffentlich zugänglichen Bereichen ist während der festgesetzten Wochentage und Zeitfenster für Fußgänger:innen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend:
Lübecker Innenstadt – Bereiche und Straßen
Montags bis sonnabends von 9 Uhr bis 19 Uhr:
- Mühlenbrücke ab Mühlentorteller
- Mühlenstraße
- Sandstraße
- Aegidienstraße zwischen Klingenberg und Königstraße
- Klingenberg
- Kohlmarkt
- Königstraße
- obere Wahmstraße (bis Königstraße)
- Hüxstraße
- Schrangen
- obere Dr. Julius-Leber-Straße (bis Königstraße)
- Fleischhauerstraße bis Ecke Schlumacher Straße
- Große Burgstraße einschl. Burgtorbrücke
- Breite Straße einschließlich Fußgängerzonenbereich mit Pfaffenstraße
- Jacobikirchhof
- Koberg
- Markt
- Markttwiete
- Weiter Krambuden
- Holstenstraße
- Holstenbrücke
- Holstentorplatz
- Puppenbrücke
- Lindenplatz
- Mengstraße von Breite Straße bis Fünfhausen
- Beckergrube zwischen Breite Straße und Straße Fünfhausen
Montags bis sonnabends von 6 Uhr bis 19 Uhr
- Hauptbahnhof
- Am Bahnhof (inklusive Bahnhofsvorplatz)
- Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
- Gustav- Radbruch-Platz
- Bahnhaltepunkte Lübeck-Flughafen, Hochschulstadtteil, St. Jürgen, Dänischburg, Kücknitz und Skandinavienkai
- Lübeck-Travemünde/ Priwall – Bereiche und Straßen
Donnerstags bis sonntags von 9 Uhr bis 19 Uhr
- Parkplatz Leuchtenfeld
- Am Leuchtenfeld
- Trelleborgallee
- Travepromenade
- Vorderreihe
- Fährvorplatz (Auf dem Baggersand)
- Fährvorplatz (Mecklenburger Landstraße/Priwall)
- Priwallpromenade
- Fährvorplatz (Am Dünenweg/Priwall)
- Hafenbahnhof
- Strandbahnhof einschließlich Bahnhofsvorplatz
2. Das Betreten und der Aufenthalt im Stadtteil Travemünde der Hansestadt Lübeck aus touristischem Anlass und zu Freizeitzwecken ist von Donnerstag bis Sonntag untersagt.
Ausgenommen sind Personen, die
a) in der Hansestadt Lübeck mit Haupt- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind.
b) zulässigerweise Gäste in einer Beherbergungsstätte im Stadtteil Travemünde sind.
c) die Mieter eines Stellplatzes auf einem Campingplatz im Stadtteil Travemünde sind.
d) die Inhaber eines Liegeplatzes in einem Sportboothafen im Stadtteil Travemünde sind.
Ebenfalls ausgenommen:
- sind Begleitpersonen der unter a) bis d) genannten Personen, sofern sie Angehörige des eigenen Haushalts oder Personen aus dem engsten Familienkreis im Sinne § 2 Abs. 4 der Corona-BekämpfVO vom 14.12.2020 sind.
- ist die Teilnahme an Beerdigungen und Gottesdiensten sowie der Besuch von Angehörigen, die zum engsten Familienkreis im Sinne § 2 Abs. 4 (Corona-BekämpfVO) gehören.
Die Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 10. Januar 2021 und ersetzt die Allgemeinverfügung vom 11. Dezember 2020.
Ausführliche Informationen zur Corona-Pandemie in Lübeck sowie Informationen zu den geltenden Regeln und Maßnahmen sind telefonisch montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr sowie sonnabends und sonntags von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (0451) 122 2626 erhältlich oder können online abgerufen werden unter www.luebeck.de/coronavirus .