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Am nächsten Tag gleich in die Hauptverhandlung – beschleunigtes Verfahren

Am Dienstag (15.12.) betrat am Nachmittag ein 25-jähriger Mann das Ladengeschäft eines Einkaufmarktes in Eutin. Dort nahm er vier Kältetragetüten an sich und legte diese in seinem Einkaufswagen ab. Anschließend verstaute er in allen vier Tüten Süßigkeiten im Gesamtwert von gut 500 Euro. Fast wäre es ihm gelungen, mit der unbezahlten Ware das Geschäft zu verlassen.

Ein aufmerksamer Ladendetektiv verhinderte dieses jedoch. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde bereits am nächsten Tag (16.12.) im beschleunigten Verfahren gegen ihn verhandelt und er durch das Amtsgericht Eutin zu einer kurzen Freiheitsstrafe verurteilt. 

Der Mann hatte den Einkaufswagen in der Nähe der Kundenschranken im Eingangsbereich des Marktes abgestellt, um sie anschließend von außen durch die geöffneten Schranken heraus zu schieben. Dazu kam es nicht mehr, weil der Ladendetektiv den Mann beobachtet hatte und ihn ansprach, bevor der sein Vorhaben beenden konnte.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft nahmen Beamte des Polizeireviers Eutin den 25-jährigen vorläufig fest. Er blieb über Nacht in Polizeigewahrsam und schon am nächsten Vormittag wurde gegen ihn sodann auf Antrag der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Eutin eine Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Richterin verhängte wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Diebstahls eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung gegen den Angeklagten, der mit einer solch umgehenden Reaktion der Strafverfolgungsbehörden nicht gerechnet hatte und sich deutlich beeindruckt zeigte.

Hinweis: Das beschleunigte Verfahren gem. §§ 417 Strafprozessordnung (StPO) ist eine besondere Verfahrensart vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht zur effektiven Abarbeitung einfacher Sachverhalte mit klarer Beweislage, die zur sofortigen Verhandlung geeignet sind.

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