Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw, aber auch Bäderregelung ausgesetzt
Um in den kommenden Wochen die Versorgung von Lebensmittel-Geschäften, aber auch von Apotheken, Arztpraxen sowie den entstehenden Impfzentren zu sichern, hat Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz mit sofortiger Wirkung das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw erneut ausgesetzt. Die Befreiung vom Fahrverbot ist vorerst bis zum 31. Januar 2021 befristet – mit Option auf Verlängerung.
Zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen wird zugleich die Bäderregelung bis zum 10. Januar außer Kraft gesetzt, die sonst üblicherweise vom 17. Dezember an in fast 100 Tourismusorten im Land die Sonntags-Öffnung erlaubt. “Auch für den Sonntag nach Weihnachten wird es keine Ausnahme geben”, stellte Buchholz klar.
Wie er weiter sagte, sei die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs seit Beginn der Pandemie im März zu jederzeit gesichert gewesen und bleibe es auch weiterhin. “Aber um gar nicht erst Gefahr zu laufen, dass irgendwo Lieferengpässe auftreten könnten, haben wir uns präventiv für die nochmalige Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots entschieden. Denn effiziente Lieferketten und eine möglichst flexible Ausgestaltung der logistischen Abläufe sind nun einmal das A & O der Versorgungssicherheit.” Der Minister appellierte auch noch einmal an alle Kundinnen und Kunden, “Hamsterkäufe” zu unterlassen. “Sowohl der Groß- als auch der Einzelhandel sind in der Lage, sehr kurzfristig auf veränderte Nachfragesituationen zu reagieren”, sagte er.
In einem Gespräch mit Vertretern des Einzelhandels hatte sich laut Buchholz in dieser Woche deutlich herausgestellt, dass auch seitens der Branche diesmal – im Gegensatz zum Frühjahr – kein Wunsch nach zusätzlichen Sonntagsöffnungen zur Entzerrung der Kundenströme bestehe. “Wir sind uns obendrein alle einig, dass es zudem gut und richtig ist, auch dem Personal mal einige Tage Verschnaufpause zu gönnen”, so der Minister.