Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten 2021 erhöht

Aufgrund der Corona-Krise besteht aktuell ein besonders hoher Bedarf an medizinischem Personal. Auch in anderen systemrelevanten Bereichen kommt es zu Personalengpässen aufgrund von Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen. Um die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt zu erleichtern, hat die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze auch für 2021 angehoben. 

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten steigt im nächsten Jahr von derzeit 44.590 Euro auf 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Erst ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die reguläre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Nord in Lübeck hin.

Wegen der Corona-Pandemie war bereits 2020 die Hinzuverdienstgrenze deutlich erhöht worden. Der Gesetzgeber reagierte damit auf den gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen. 

Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.

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