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19-jähriger Sprayer in Bad Schwartau festgenommen

In der Nacht von Samstag zu Sonntag (03.01.2021) konnten Polizeibeamte in Bad Schwartau einen Graffiti-Sprayer auf frischer Tat verfolgen und festnehmen. Eine Zeugin hatte zuvor telefonisch beim Polizeirevier Bad Schwartau mitgeteilt, dass sie zwei Personen beim Besprühen einer Garagenwand in der Beethovenstraße beobachten würde. Eine Streifenwagenbesatzung machte sich sofort auf den Weg zum Tatort. 

Bei der Anfahrt sahen die Beamten eine dunkel gekleidete Person durch die Häuserreihen der Beethovenstraße in Richtung der Straße Am Küsterholz weglaufen.

Die Streifenwagenbesatzung teilte sich daraufhin auf. Während ein Beamter mit dem Funkstreifenwagen nach der Person fahndete, nahmen eine Beamtin und ein weiterer Beamter zu Fuß die Verfolgung auf und näherten sich der Straße Am Küsterholz über die Mozartstraße. Dabei sahen sie eine dunkel gekleidete Person mit Rucksack, die in die entgegengesetzte Richtung lief. Die Person konnte nach einem schnellen Verfolgungslauf durch die Polizeibeamten eingeholt und vorläufig festgenommen werden. Eine zweite, möglicherweise tatverdächtige Person wurde nicht festgestellt.

Bei dem vorläufig Festgenommenen handelte es sich um einen 19-jährigen Mann aus Ostholstein. In dem Rucksack, den der Mann mit sich führte, befanden sich neun Sprühdosen in unterschiedlicher Farbe. In der Jackentasche des Mannes fanden die Beamten einen Plastikbeutel mit Sprühköpfen und ein Paar Handschuhe mit Farbanhaftungen. Außerdem hatte der junge Mann eine geringe Menge Betäubungsmittel bei sich. Die aufgefundenen Gegenstände wurden als Beweismittel sichergestellt.

In der Beethovenstraße stellten die Polizisten an einer Garagenwand ein frisches Graffiti fest. Auf einer Fläche von etwa 5,5 mal 2 Metern waren die Worte KOZE und SPUN in verschiedenen Farben auf die Wand gesprüht. Die Farben passten zu denen der sichergestellten Sprühdosen

Auf der Dienststelle wurden die Personalien des jungen Mannes zweifelsfrei festgestellt. Er muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

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