Ab heute werden wieder Batteriespeicher gefördert
Batteriespeicher zählen neben Ladepunkten für E-Fahrzeuge zu den beliebtesten klimafreundlichen Anschaffungen in Schleswig-Holstein, die mithilfe des Förderprogramms “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger” getätigt worden sind: 1.454 Anträge sind allein für die Förderung von Batteriespeichern im vergangenen Jahr beim Umweltministerium eingegangen. Ab sofort wird das erfolgreiche Förderprogramm fortgesetzt – ausschließlich für Batteriespeicher.
“Die Resonanz auf unser Förderprogramm war überwältigend. Sie hat uns gezeigt: Klimaschutz ist eine Herzensangelegenheit vieler Bürgerinnen und Bürger”, sagt Umweltminister Jan Philipp Albrecht. “Viele Menschen in Schleswig-Holstein haben mit unserer Unterstützung in den Klimaschutz investiert. Mit der neuen Speicherförderung wollen wir zusätzliche Anreize für mehr Photovoltaik auf Privatdächern schaffen. So können wir dazu beitragen, die Klimaschutzziele zu erreichen und die natürlichen Ressourcen schonen.”
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kann selbst erzeugten Solarstrom nur dann nutzen, wenn die Sonne scheint. In den meisten Haushalten wird aber gerade morgens und abends viel Strom verbraucht. Ein Batteriespeicher ermöglicht, dass auch abends und nachts, wenn die eigene Anlage keinen Strom produziert, der eigene Strom verbraucht werden kann. Das hat mehrere Vorteile: Die Betreiberinnen und Betreiber können einen größeren Teil ihres eigenen Energiebedarfs mithilfe ihrer Photovoltaikanlage decken. Außerdem werden sie unabhängiger vom Strompreismarkt und können den eigenen Solarstrom besser zum Laden eines Elektrofahrzeugs nutzen.
Das Budget des neuen Förderprogramms für Batteriespeicher umfasst 2,5 Millionen Euro. Ab Montag, 18. Januar 2021, kann ein Antrag auf Förderung von Batteriespeichern gestellt werden. Anders als im bisherigen Programm ist es dafür notwendig, zunächst ein Angebot für einen Speicher einzuholen und einzureichen; erst im Anschluss daran kann eine Förderung beantragt werden. Entgegen des bisherigen Prozederes darf mit einer Installation also erst beginnen, wer bereits einen Förderbescheid erhalten hat. Neu ist außerdem, dass der Batteriespeicher nur dann gefördert wird, wenn er mit einer auf Erneuerbaren Energien basierenden Stromerzeugungsanlage betrieben wird; diese sollte nicht vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sein. Die Fördersumme setzt sich aus einem Zuschuss zu den Installationskosten und einem Förderbetrag für die Kapazität des Batteriespeichers zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt 2.200 Euro.
Das Förderprogramm des Landes für Batteriespeicher richtet sich an Privatpersonen, aber auch an Kleinst- und Kleinunternehmen. Die Landesregierung setzt damit einen bewusst gewählten Schwerpunkt, um den klimapolitisch dringend erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien zu unterstützen.
Weitere Informationen
Mit dem Programm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger” sind seit Juni 2020 private Investitionen in den Klimaschutz gefördert worden: Mehr als 5.200 Anträge sind dafür eingegangen. Umgesetzt und bearbeitet hat das Förderprogramm das dem Umweltministerium zugehörige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).