Landesregierung startet Bundesratsinitiative zur Erhöhung staatlicher Leistungen
Damit die ab Montag verschärfte Maskenpflicht zur Eindämmung der Corona-Pandemie für sozial benachteiligte Menschen nicht zum finanziellen Hindernis wird, startet die Landesregierung eine Bundesratsinitiative. Wie Arbeitsminister Dr. Bernd Buchholz heute (22. Januar) in Kiel sagte, fordert das Land den Bund auf, Geflüchteten oder Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, altersunabhängig eine monatliche Sonderzahlung von 10 Euro zu gewähren.
Ministerpräsident Daniel Günther sprach von einem wichtigen Signal: “Die Landesregierung nimmt mit dieser Initiative ihre sozialpolitische Verantwortung für die Schwächeren in der Gesellschaft wahr.“ Und die stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold sagte: “In Zeiten wie diesen ist es richtig und wichtig, dass wir dort unterstützen, wo es am notwendigsten ist. Ich hoffe, dass wir mit unserer Jamaika-Initiative im Bundesrat erfolgreich sind.“
Hintergrund der Initiative, die am kommenden Dienstag vom Kabinett verabschiedet werden soll, sind die bundesweit verschärften Corona-Regeln. So müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel künftig medizinische Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. “Aufwendungen für die Anschaffung dieser Masken sind jedoch nicht im Regelbedarf der Grundsicherung, der Sozialhilfe oder in den Ansprüchen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz enthalten“, sagte Buchholz. Die geforderte Erhöhung um zehn Euro solle auf die Zeit einer gesetzlich vorgeschriebenen Maskenpflicht beschränkt werden.
“Um allen Menschen eine Teilhabe am alltäglichen Leben zu ermöglichen, dringen wir mit unserer Initiative darauf, dass diejenigen, die nur in ihrer Existenz gesichert sind, schnellstmöglich die derzeit ungedeckten Kosten für die Masken-Beschaffung erstattet bekommen“, sagte Buchholz. Zugleich lege die Landesregierung Wert darauf, hierfür ein möglichst schlankes und bürokratiearmes Verfahren anzuwenden.