Zugangskriterien für antragsberechtigte Betriebe gesenkt

Angesichts des verlängerten Lockdowns und zunehmender Liquiditätsengpässe auch von stark betroffenen Einzelhändlern hat die Landesregierung die Zugangsschwelle für ihren Härtefallfonds gesenkt. Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute (26. Januar) nach Sitzung des Landeskabinetts sagte, werden die Zugangskriterien für den Härtefallfonds Schleswig-Holstein, der allen Branchen offenstehe, ab 1. Februar deutlich abgesenkt.

“So wird ein Betrieb künftig schon dann antragsberechtigt sein, wenn im Vergleich zum Vorjahreszeitraum der durchschnittliche Umsatz zwischen November 2020 und Januar 2021 um 30 Prozent eingebrochen ist. Oder wenn in einem einzelnen dieser Monate der Umsatz um 50 Prozent unter dem Vorjahreswert liegt”, so Buchholz. “Damit werden künftig nahezu alle von den Schließungen betroffenen Unternehmen in Schleswig-Holstein Zugriff auf den mit knapp 100 Millionen Euro hinterlegten Härtefallfonds haben.”

Den zweigeteilten Härtefallfonds hatte das Land zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) bereits im Spätsommer letzten Jahres eingerichtet. Adressaten sind Firmen, die bei den Überbrückungs- sowie November- und Dezemberhilfen des Bundes nicht oder nur gering zum Zuge kommen. In diesen Fällen können Betriebe über den “IB.SH Härtefallfonds” Darlehen bis zu 750.000 Euro zwei Jahre tilgungs- und für fünf Jahre zinsfrei erhalten. Parallel dazu bietet der “MBG Härtefallfonds Mittelstand” wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen zu günstigen Konditionen. Sämtliche Anträge des IB.SH Härtefallfonds müssen weiterhin über die Hausbanken der Firmen an die IB.SH gerichtet werden. Über die Möglichkeiten des MBG Härtefallfonds informiert die MBG direkt.

Bislang haben nach Auskunft der IB.SH 23 schleswig-holsteinische Unternehmen mit einer Gesamt-Darlehenssumme von knapp 5,2 Millionen Euro auf den mit 80 Millionen Euro ausgestatteten IB.SH-Härtefallfonds zugegriffen. Beim MBG-Härtefallfonds, für den insgesamt 20 Millionen Euro an Beteiligungskapital zur Verfügung stehen, liegen bislang zwölf bewilligte Anträge mit einem Volumen von rund drei Millionen Euro vor. Buchholz: “Wir haben in beiden Angeboten also noch großen Handlungsspielraum.” 

Mit der jetzigen Erweiterung soll nach den Worten des Ministers sichergestellt werden, dass in Einzelfällen beispielsweise auch Einzelhändler, die bereits Hilfen des Bundes beantragt haben und auf die Auszahlung warten, Darlehen erhalten und Liquiditätslücken schließen können. “Denn angesichts der langen Wartezeit bis zur Auszahlung der Bundesmittel dürften viele Betriebe in ernsthafte Bedrängnis kommen”, so der Minister. Der Minister wies im Zusammenhang mit den beschlossenen Verbesserungen im Härtefallfonds auch auf die (Vor-) Finanzierungsmöglichkeiten von Zuschüssen durch die Hausbanken hin. “Im Dialog mit der Hausbank sollten Unternehmen frühzeitig Liquiditätsengpässe identifizieren und die umfassenden Förderangebote mit Unterstützung der Förderfamilie nutzen”.

Buchholz erinnerte daran, dass sich die Landesregierung beim Bund erfolgreich dafür eingesetzt habe, dass mittelbar betroffene Unternehmen, die nicht für die November- und Dezemberhilfe antragsberechtigt sind, in der Überbrückungshilfe III zum Zuge kommen – und zwar auch rückwirkend für November und Dezember 2020. Daneben hatte das Land eine Erhöhung der Abschlagszahlungen und eine Absenkung der Zugangskriterien gegenüber dem Bund durchgesetzt.                                                                                               

IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehen)

MBG Härtefallfonds Mittelstand (Beteiligungskapital)

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