Clubhouse: Audio-Chat mit Mängeln im Datenschutz
Gravierende Mängel beim Datenschutz, AGB nur auf Englisch, kein Impressum: Diese Punkte beanstandet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und hat den Betreiber der Clubhouse-App darum im Januar 2021 abgemahnt.
Der Name klingt so exklusiv wie das Produkt derzeit ist: Clubhouse ist als “drop-in audio chat” im App-Store von Apple zu finden. Und nur dort. Es gibt keine Version fürs weitaus weiter verbreitete Betriebssystem Android. Wer “Clubhouse” nutzen will, kann es zwar kostenlos installieren und sich unter Angabe seiner Handynummer einen Benutzernamen reservieren – allerdings nicht unbedingt verwenden. Denn das geht nur auf Einladung von jemandem, der bereits im “Club” ist.
Die Anwendung stammt von Alpha Exploration Co. in Salt Lake City (USA). Hauptzweck der App sind Live-Podcasts – in etwa vergleichbar mit öffentlichen Telefonkonferenzen, an denen jedes Clubhouse-Mitglied teilnehmen kann. Mitte Januar ist in Deutschland ein Hype um die App ausgebrochen. Einladungen werden sogar gegen Geld auf Online-Auktionsplattformen angeboten.
Doch erhebliche Datenschutzbedenken trüben den Spaß. Deutsche Nutzer ohne Englischkenntnisse finden keine Datenschutzerklärung in ihrer Sprache, auch eine Adresse für Datenschutzauskünfte in der EU gibt es nicht. Weil der Dienst in Europa angeboten wird, sieht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das vor.
Noch kritischer sieht die Verbraucherzentrale aber zwei weitere Punkte. Erstens: Die App verlangt den Zugriff auf alle gespeicherten Kontakte im Telefonbuch – sonst lassen sich keine Einladungen verschicken. Wer das erlaubt, sollte wissen, dass dadurch Daten anderer an ein US-Unternehmen mit Servern in den USA gesendet werden. Das ist kritisch, sofern Betroffene dem nicht zugestimmt haben. Denn es besteht die Gefahr, dass so genannte Schattenprofile erstellt und zu Werbezwecken genutzt werden, was nach der DSGVO nicht zulässig ist, da die betroffenen Kontakte nicht vorab über die gewerbliche Nutzung ihrer persönlichen Daten informiert werden.
Zweitens werden Gespräche auf den Servern in den USA aufgezeichnet und können ausgewertet werden. Laut Datenschutzerklärung der Betreiber geschieht das, um Beschwerden oder Rechtsverstößen nachgehen zu können, die während der Clubhouse-Gespräche begangen werden. Als Beispiel wird Hate speech genannt. Falls kein Teilnehmer etwas Derartiges an die Betreiber meldet, würden Aufnahmen nach dem Schließen des Chatraums gelöscht. Wer konkret Zugriff darauf bekommt, bleibt unklar. Deshalb sollten sich Teilnehmer überlegen, ob sie das Gesagte so auch öffentlich, zum Beispiel im Radio, sagen würden.
Noch ist Clubhouse laut eigener Aussage auf seiner Internetseite im “privaten Beta-Status”. So bleibt abzuwarten, ob die kritisierten Punkte bis zum Start für alle (auch ohne Einladung) noch korrigiert werden.