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Polizeibeamter von alkoholisierter Frau bespuckt und verletzt

Am Samstagabend (30.01.2021) hat eine stark alkoholisierte Frau in Lübeck St. Lorenz zwei Polizeibeamte während eines Einsatzes bespuckt und Widerstand geleistet.  Dabei verletzte sich ein Polizist so schwer, dass er bis auf Weiteres nicht mehr dienstfähig ist. 

Zuvor aufgefallen war die in Lübeck wohnende Beschuldigte, weil sie im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses randalierte und eine Körperverletzung und Sachbeschädigung zum Nachteil einer Bewohnerin beging. Gegen die Beschuldigte wird jetzt unter anderem auch wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. 

Gegen 19.45 Uhr ging bei der Polizeileitstelle der Notruf ein: In einem Mehrfamilienhaus in der Fackenburger Allee randaliere eine Frau. Vor Ort stellten die alarmierten Beamten eine der Polizei bereits bekannte 30-jährige Frau fest. Sie trat gegen die Wohnungstür der dortigen Mieter. Beim Anblick der Polizei begab Sie sich unberechtigt in die Wohnung einer verängstigten Bewohnerin, die nach ihren Angaben kurz vorher bereits durch die Randaliererin geschädigt wurde. Während die Beamten die Frau aufforderten, die Wohnung zu verlassen, sammelte diese hörbar Speichel und bespuckte die Polizisten im nächsten Moment. Während und nach der Festnahme leistete die in Lübeck gemeldete Beschuldigte trotz aufgesetzter Spuckhaube und angelegter Handfesseln erheblichen Widerstand. Dabei verletzte sich ein 48-jähriger Polizeibeamter so schwer, dass er bis auf Weiteres nicht mehr dienstfähig ist. 

Es stellte sich heraus, dass die Frau wegen ihres Gemütszustandes und einer erheblichen Alkoholisierung von knapp zwei Promille nicht im Polizeigewahrsam aufgenommen werden konnte. Zudem erhärtete sich der Verdacht, dass Sie Betäubungsmittel konsumiert hatte. Nach erfolgter Durchsuchung konnten die Beamten mehrere Betäubungsmittel bei ihr finden und beschlagnahmen. Unter Polizeibegleitung wurde sie in ein Lübecker Krankenhaus gebracht. Kurz nach der Aufnahme begann sie auch dort zu randalieren, die Beamten wurden ein zweites Mal angefordert.  

Die 30Jährige muss sich jetzt unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Hausfriedensbruches, Sachbeschädigung, Beleidigung und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. 

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