Lübeck

Lübeck verteilt 50.000 Masken an Bedürftige

Durch die Verteilung von FFP2-Masken an sozial bedürftige Lübecker:innen wird sichergestellt, dass die seit 25. Januar 2021 geltenden strengeren Schutzvorgaben bei Betreten von Geschäften, Bahn oder Bus eingehalten werden können. Auch in Dienstgebäuden der Hansestadt Lübeck ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Stoffmasken oder andere Mund-Nasen-Bedeckungen sind hier nicht mehr zulässig. Jeder Bedürftige erhält zwei FFP2-Masken, die als qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung gelten.

Obwohl der Bund in Aussicht gestellt hatte, an alle Bezieher:innen von Grundsicherungsleistungen nach SGB II kostenlos FFP2-Masken zu verteilen, sieht sich die Hansestadt Lübeck in der Pflicht, schnell und unkompliziert zu handeln.

„Bis die Hilfe des Bundes tatsächlich kommt, stattet die Hansestadt Lübeck die sozial Bedürftigen in der Stadt mit einem ersten Schutzpaket aus. Die Erfahrungen mit den Masken-Gutscheinen des Bundes für Risikopatienten hat gezeigt, dass Schnelligkeit beim Versand nicht immer gewährleistet ist. Die Menschen brauchen jetzt unsere Unterstützung. Der Coronaschutz, der nun notwendig ist, darf keine Frage des Geldbeutels sein. Unser Angebot ist damit als Überbrückung zu verstehen, bis der Bund seine Versprechen einlöst.“ so Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau.

Insgesamt werden rund 50.000 Masken an die Empfänger:innen von Transferleistungen des Job-Center und des Bereichs Soziale Sicherung verteilt. Die Verteilung erfolgt kontaktarm per Brief. Niemand muss deshalb extra zum Beispiel eine Apotheke aufsuchen. Unnötige Wege müssen in dieser Zeit vermieden werden. Der Versand startet noch in dieser Woche.

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