Stockelsdorf

Straßenreinigungspflicht in einigen Straßen bis zur Fahrbahnmitte

Schneemassen gehen eventuell nur in Niedersachsen runter. Aber auch bei uns wird einiges erwartet. Viele Straßen in Stockelsdorf und Umgebung werden nicht vom Winterdienst der Gemeinde geräumt. Unter anderem bleiben einige Spielstraßen und Sackgassen unberührt. Hier sind die Grundstückseigentümer gefragt.

Die Gemeide Stockelsdorf betreibt zwar die Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung. Dieses umfasst allerdings lediglich die Reinigung der Fahrbahnen der im Straßenverzeichnis (hängt an der Satzung) aufgeführten Straßen. Und es sind viele nicht dabei. Zum Beispiel der Gertrud-Groth-Ring, Flurstr., u.s.w.

Glücklich dran sind also diejenigen, die sich schon rechtzeitig um einen privaten Winterdienst gekümmert haben.

Wohnt man in einer der nicht genannten Straßen und ist Grundstückseigentümer oder Mieter, in dessen Mietvertrag diese Pflicht übertragen wurde, dann ist ganz besonders an diesem Wochenende Schneeschieben angesagt. In den meisten Fällen wenigstens nur bis zur Mitte der Straße, denn in der Satzung heißt es auch: „Sind die Eigentümer beider Straßenseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigungspflicht nur bis zur Straßenmitte.“ Richtig gelesen. Nicht nur unmittelbar einmal rings ums Grundstück sondern auch noch die Fahrbahn mit.

Vielleicht sollte man es einfach zum Wochenend-Happening mit der Familie machen. In den letzten Tagen konnte man bereits Kinder sehen, die daran ihren Spaß hatten.

https://stockelsdorf.de/Rathaus/Bürgerservice/Satzungen

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