Land verbessert Förderbedingungen für kommunalen Straßenbau
Nicht nur in die Landesstraßen investiert das Land kräftig – auch die Kommunen kommen auf ihre Kosten. Im Jahr 2021 stehen Fördermittel für den kommunalen Straßenbau in Höhe von fast 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Und auch die Förderkonditionen haben sich weiter verbessert. Verkehrsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs freut sich über die guten Nachrichten: “Mit der neuen Förderrichtlinie gehen wir auf die Forderungen der kommunalen Seite ein und sorgen damit am Ende für noch bessere und sichere Straßen.“
Die entscheidende Verbesserung der neuen Förderrichtlinie sei die ab sofort mögliche Förderung von Grunderneuerungen. Dabei könnten alle Straßenschichten saniert werden. Bisher war nur die Erneuerung der obersten Asphaltschicht förderfähig. Grunderneuerungen konnten hingegen nur gefördert werden, wenn gleichzeitig die Fahrbahn oder der Radweg verstärkt oder verbreitert wurden. Diese Anforderung falle jetzt weg, erläutert Rohlfs. Positiv wertet er auch die höhere Förderquote: “Wir haben die Grundförderquote von 60 auf 70 Prozent angehoben. Damit liegt sie jetzt auf einem verlässlich hohen Niveau.“ Außerdem würden Fördervorhaben zukünftig nicht mehr Prioritäten zugeordnet. Das bedeutet: Ab jetzt muss eine verkehrswichtige Gemeindestraße nicht mehr zwangsläufig hinter einer Kreisstraße zurückstehen.
Grundsätzlich können Neu- und Ausbau verkehrswichtiger kommunaler Straßen inklusive der Radwege, Deckenerneuerungen und Kreuzungsmaßnahmen gefördert werden. Antragstellende sind die Kreise, Städte und Gemeinden. Das Förderprogramm 2021 beinhaltet 232 Fördervorhaben, dafür stehen insgesamt 29,15 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördergelder stammen aus dem Topf des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Schleswig-Holstein (GVFG-SH). Mit der Neuregelung des Finanzausgleichs fallen jedoch ab diesem Jahr Fördermittel in Höhe von jährlich 5,25 Millionen Euro weg.