Auch auf dem Clever Berg gilt das Abstandsgebot
Bad Schwartau weist auf Abstandsgebot und Kontaktverbot auf dem Clever Berg zum Skifahren und Rodeln hin. Die Pflicht zur Befolgung der Corona-Bekämpfungsverordnung liegt grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, diese werden bei Schneelagen auf dem Clever Berg jedoch immer wieder missachtet.
Ansammlungen und Zusammenkünfte sind im öffentlichen und privaten Raum nur wie folgt zulässig (Kontaktbeschränkungen):
1. von Personen eines gemeinsamen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl,
2. von Personen nach Nummer 1 und einer weiteren Person,
3. von Personen nach Nummer 1 mit Personen eines weiteren Haushalts, soweit dies zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder von pflegebedürftigen Personen erforderlich ist.
Die Zusammenkunft und Ansammlung von Personen auf dem Clever Berg zum Skifahren und Rodeln unterliegt keinen Ausnahmeregelungen.
Das Abstandsgebot und Kontaktverbot wurde immer wieder von den skifahrenden, rodelnden und herumstehenden Besuchern missachtet. Auf den in den sozialen Medien veröffentlichten Bildern lässt sich unschwer erkennen, dass sich immer wieder eine größere Anzahl von Menschen zusammengefunden haben. So waren u. a. größere Menschengruppen, dichtgedrängt, ohne Maskenschutz abgebildet. Weiter wurden dort durch Polizei immer wieder verstärkt Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen festgestellt.
Wo viele Menschen aufeinandertreffen oder in Kontakt stehen, ist die Gefahr der Tröpfcheninfektion besonders hoch. Eine Übertragung des Coronavirus durch Aerosole ist ebenfalls möglich. Infektionsgefahr besteht auch außerhalb von geschlossenen Räumen. Um mögliche Infektionsherde zu bekämpfen und Gefährdungen der Gesundheit und des Lebens der Mitbürgerinnen und Mitbürger abzuwenden und um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern sind die Vorschriften der Corona-BekämpfVO zu befolgen.