Schon 3,5 Mio. Euro in sieben Tagen ausgezahlt
Die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Ostholstein Bettina Hagedorn gibt bekannt, dass der Bund bereits fast 200 Mio. Euro (Stand 18. Februar) November- und Dezemberhilfen und binnen sieben Tagen schon 3,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe III in Schleswig- Holstein ausgezahlt hat.
Die vom Bund permanent geleisteten Abschläge und Auszahlungen an die beantragenden Betriebe ‚laufen‘ wesentlich besser, als es häufig öffentlich unterstellt wird:
Bereits am 15. und 25. Januar 2021 sowie am 3. und 11. Februar 2021 hatte Bettina Hagedorn, die als parlamentarische Staatssekretärin für Haushalt und Europa im Bundes-finanzministerium arbeitet, in der Presse öffentlich gemacht, in welchem Umfang Bundesmittel der November- und Dezember-Hilfe jeweils aktuell an die Konten von betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen in Schleswig-Holstein geflossen sind: waren es am 12. Januar bereits 71 Mio. Euro und nur 13 Tage später sogar ca. 130 Mio. Euro, so waren am 3. Februar bereits 158 Mio. Euro und am 11. Februar sogar 185 Mio. Euro an November- und Dezemberhilfen – überwiegend über die Bundeskasse des Bundesfinanzministeriums – ausgezahlt worden. Mit dem Start der Überbrückungshilfe III am 10. Februar und der „Neustarthilfe“ für Solo-Selbstständige am 16. Februar nimmt sie jetzt ein 5. „Update“ der Zahlen für Schleswig-Holstein mit dem aktuellen Stand vom 18. Februar vor: ,
Hagedorn: „Meine bisherigen ‚Updates‘ zu den erfolgten Auszahlungen von den November- und Dezemberhilfen an über 11.500 Betriebe und Solo- Selbstständige aus Schleswig-Holstein – überwiegend über die Bundeskasse von Finanzminister Olaf Scholz – zeigen, dass der Bund sehr wohl erfolgreich die Liquidität der hiesigen Unternehmen sichert. Seit Beginn der Abschlagszahlungen auf Novemberhilfe am 27. November (nur einen Tag nach Start der Antragstellung) und der Dezemberhilfe am 5. Januar sind bereits 198 Mio. Euro an Liquiditätshilfen aus Berlin nach Schleswig-Holstein geflossen. Seit 10. Februar können nun endlich auch Anträge auf die Überbrückungshilfe III gestellt werden, wofür die Bundeskasse des Bundesfinanzministeriums bereits seit 15. Februar Abschläge auszahlt: Mit Stand 18. Februar, 8:00 Uhr sind binnen einer Woche bundesweit 8.823 Anträge von Unternehmen gestellt worden, die bereits – binnen nur drei Tagen – Abschläge von der Bundeskasse des Bundesfinanzministeriums in Höhe von 69.585.124,67 Euro an 8.745 Betriebe überwiesen erhielten. In Schleswig-Holstein haben seit letzter Woche 283 Betriebe die Überbrückungshilfe III beantragt, und binnen drei Tagen sind bereits an 276 Unternehmen im Lande rund 3,4 Mio. Euro aus Berlin an Abschlägen überwiesen worden. Das sind aktuell immerhin 22 Prozent der erst seit wenigen Tagen beantragten Summe.“
Die Überbrückungshilfe III, mit der Zuschüsse für den Zeitraum 1. November 2020 bis 30. Juni 2021 beantragt werden können, schließt an die bereits abgeschlossenen Überbrückungshilfen I (Laufzeit: Juni 2020 bis August 2020) und II (Laufzeit: September 2020 bis Dezember 2020) an und wird nun das zentrale ‚Instrument‘ des Bundes zur Bewältigung der wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise.
Hagedorn: „Die Überbrückungshilfe III wurde gegenüber ihren ‚Vorgängern‘ deutlich verbessert und im Umfang ausgeweitet, sodass nun noch viel mehr Geschäftsmodelle und Unternehmen mit ihren Beschäftigten in unserer vielfältigen Wirtschaft stabilisiert und hoffentlich gut durch die Krise gebracht werden, bis schrittweise Lockerungen möglich sind. Sie kann von sogenannten prüfenden Dritten (wie z.B. Steuerberater) auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de für die Unternehmen gestellt werden – dort sind ebenfalls ausführliche FAQs (Frequently Asked Questions) zu diesen Überbrückungshilfen III und allen Bundes-Hilfsprogrammen für Unternehmen zu finden, die kontinuierlich aktualisiert werden. Diese Informationen sind nicht nur für Steuerberater interessant, sondern auch für viele betroffene Privatpersonen. Nach den positiven Entscheidungen in Brüssel zum EU-Beihilferahmen der deutschen Wirtschaftshilfen, die die Bundesregierung Ende Januar erreichen konnte, sind jetzt Abschläge von bis zu 100.000 Euro pro Monat (bisher 50.000 Euro mtl.) und für vier Monate ‚auf einen Schlag‘ möglich.“
Zum Hintergrund: Stand 18. Februar 2021 8:00 Uhr waren bundesweit 342.418 Anträge auf Novemberhilfe mit einem Fördervolumen von 5.173.038.349,54 Euro gestellt worden, worauf bereits 3.734.689.336,30 Euro – überwiegend über die Bundeskasse von Finanzminister Olaf Scholz – ausgezahlt waren. Von diesen Anträgen wurden 79.640 Anträge DIREKT über die Plattform durch ELSTER gestellt – das sind die Anträge bis max. 5.000 Euro von Solo-Selbstständigen, während 224.589 Anträge über Steuerberater (oder Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte) eingereicht worden waren.
11.587 Betriebe in Schleswig-Holstein (8.620 über Prüfende Dritte und 2.967 Solo-Selbstständige) hatten zum heutigen Stichtag Anträge auf Novemberhilfe in Höhe von insgesamt 178.977.571,80 Euro gestellt, wovon 10.825 Betriebe bereits Auszahlungen im Umfang von insgesamt 98.808.724,74 Euro erhalten hatten. Die 8.335 Betriebe aus Schleswig-Holstein hatten davon 94.711.890,91 Euro überwiesen bekommen, um die Liquidität schnellstmöglich zu sichern, und die 2.501 Solo-Selbstständigen 4.096.833,83. Die Investitionsbank in Schleswig-Holstein, die seit dem 12. Januar mit der ‚Spitzabrechnung‘ der Novemberhilfe aus Bundesmitteln beauftragt ist, hat 32.683.602,46 Euro mit der ‚Schlussrechnung‘ an Betriebe mit Prüfenden Dritten ausgezahlt.
Hagedorn: „Inzwischen werden endlich auch die Solo-Selbständigen in der ‚Spitzabrechnung‘ durch die Investitionsbank SH der Kieler Landesregierung berücksichtigt. Seit Start der regulären Abrechnung durch die Länder am 12. Januar haben 11 Solo-Selbständige in Schleswig-Holstein 19.458,88 Euro Novemberhilfe ausbezahlt bekommen, während 2.490 antragstellende Solo-Selbständige bisher Abschlagszahlungen über 4.077.347,94 Euro aus der Bundeskasse von Olaf Scholz erhalten haben.
Zum Hintergrund: am 18. Februar waren 304.229 Anträge auf Dezemberhilfe bundesweit mit einem Fördervolumen von bisher 4.764.235.645,96 Euro gestellt, worauf bereits 2.739.132.645,15 Euro bundesweit ausgezahlt worden sind. Von diesen Anträgen wurden ein Viertel – nämlich 79.640 Anträge – von Solo-Selbstständigen direkt über die Plattform durch ELSTER gestellt, während 224.589 Anträge von Betrieben über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwälte beantragt wurden.
In Schleswig-Holstein haben insgesamt 9.720 Betriebe (7.242 Betriebe über Prüfende Dritte und 2.478 Solo-Selbstständige) bis heute Anträge auf Dezemberhilfe in Höhe von insgesamt über 166.269.167,05 Euro gestellt, wovon 9.173 Betriebe bereits Auszahlungen im Umfang von insgesamt 99.218.242,23 Euro erhalten haben. Die 7.045 Betriebe haben davon 95.726.655,35 Euro aus Bundesmitteln überwiesen bekommen, um die Liquidität schnellstmöglich zu sichern, und die 2.128 Solo-Selbstständigen 3.491.586,88 Euro. Die Investitionsbank in Schleswig-Holstein, die seit dem 1. Februar mit der ‚Spitzabrechnung‘ der Dezemberhilfe aus Bundesmitteln beauftragt ist, hat davon bisher 32.400.863,27 Euro mit der ‚Schlussrechnung‘ an Betriebe mit Prüfenden Dritten ausgezahlt. Unternehmen und Solo-Selbständige haben noch bis 30. April die Möglichkeit, Anträge auf November- und Dezemberhilfe zu stellen.
Bettina Hagedorn: Eine weitere gute Nachricht ist die ‚Neustarthilfe‘ für Solo-Selbständige, die nur wenige Tage nach der Überbrückungshilfe III nun ebenfalls an den Start geht. Seit dem 16. Februar können Soloselbständige einen Antrag stellen – unter anderem Künstler*innen und Kreative, die verständlicherweise keine betrieblichen Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfen geltend machen konnten und können, da sie z.B. keine Mieten für Fabrikhallen oder Ladenflächen bezahlen müssen, aber trotzdem indirekt vom Veranstaltungsverbot massiv in der Corona-Krise betroffen sind. Sie können im Rahmen der Neustarthilfe (bis Ende Juni 2021) einmalig und pauschal einen Betriebskosten-Zuschuss von bis zu 7.500 Euro erhalten, wenn ihre Einkünfte im Vergleich zum Referenzumsatz (üblicherweise aus dem Jahr 2019) um mehr als 60 Prozent zurückgegangen sind. Dieser Zuschuss wird NICHT mit möglichen Hilfen zum Lebensunterhalt durch die JobCenter verrechnet. Damit greifen wir jetzt auch den vielen Tausenden Dienstleistern im Kreativ-Bereich und Kulturschaffenden ‚unter die Arme‘, ohne die Kulturveranstaltungen in diesem Jahr – nach denen wir uns als Publikum alle so sehr sehnen – überhaupt nicht professionell geplant werden könnten.“
Die Neustarthilfe kann noch bis 30. Juni 2021 für die Monate Januar bis Juni 2021 – bürokratiearm ohne die Unterstützung von Steuerberatern – ebenfalls auf der Website überbrückungshilfe-unternehmen.de beantragt werden.