Kommenden Dienstag ab 17 Uhr kann sich die Prioritätsgruppe 2 zur Impfung anmelden

Gesundheitsminister Heiner Garg informiert heute (04.03.) über die Öffnung der Prioritätsgruppe 2 bei der Impfterminvergabe. Neben Berechtigten der Prioritätsgruppe 1 werden sich ab Dienstag, 09.03., 17 Uhr, auch Personen aus der Prioritätsgruppe 2 unter 65 Jahren unter www.impfen-sh.de online für eine Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden können.

Basis ist die Corona-Impfverordnung des Bundes (§ 3 CoronaImpfV). Die Bundesimpfverordnung basiert auf der Empfehlung der Ständigen Impfkommission, die nach dem derzeitigen Stand (04.03.2021) AstraZeneca nur für Personen unter 65 Jahren empfiehlt. Die Termine stehen also nicht in Konkurrenz zu den Terminen für Personen, die 80 Jahre und älter sind.

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Die Impfungen sind ein Schlüssel auf dem Weg aus dieser Pandemie. Mein Dank gilt allen, die dazu beitragen, dass wir in Schleswig-Holstein damit schnell vorankommen. Die Öffnung der Prioritätsgruppe 2 für Personen unter 65 Jahren wird der Impfkampagne einen Schub geben, von dem alle profitieren können. Jede einzelne geimpfte Person trägt dazu bei, die Auswirkungen des Virus insgesamt einzudämmen. Es wird trotz vieler weiterer Termine dennoch Geduld gefragt sein, da die neue Gruppe, eine große Anzahl von Menschen betrifft und nicht für alle Impfberechtigten sofort ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.“

Schleswig-Holstein gehört weiterhin zu den Bundesländern, die bislang am meisten Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt haben. In Schleswig-Holstein haben Stand 04.03.2021 162.163 Menschen, die Erstimpfung und 93.419 Menschen die Zweitimpfung erhalten. Rund 65.000 Personen wurden aufgrund des Alters prioritär geimpft. Die Impfquote für Erst- und Zeitimpfung beträgt in Schleswig-Holstein 3,2%, der Bundesdurchschnitt liegt bei 2,7%. Bei Erstimpfungen liegt Schleswig-Holstein mit 5,6% ebenfalls über dem Bundesdurchschnitt von 5,5%.

Ab kommenden Dienstag, 17 Uhr, können Personen bis unter 65 Jahren der Prioritätsgruppe 1 und 2 online unter www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen, dabei wird die Anmeldesoftware Personen automatisch den auf Basis ihrer Altersangabe empfohlenen Impfstoff zuordnen. Zur Prioritätsgruppe 2 gehören beispielsweise Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, einer geistigen Behinderung, Personal aus Kitas, Tagespflegeeinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen. Für die notwendigen Nachweise können entsprechende Vordrucke online runtergeladen und ausgedruckt werden, die dann beispielsweise vom Hausarzt/-ärztin oder dem Arbeitgeber/in eine einfache Bestätigung ermöglichen.

Im Laufe der kommenden Woche – ein Termin wird noch bekannt gegeben – wird auf vielfachen Wunsch der Seniorinnen und Senioren zudem als zusätzliches Angebot auch wieder die Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, über die Internetseite eröffnet. Die technische Umsetzung dazu ist derzeit in Arbeit. „Viele Personen über 80 Jahre haben uns gebeten, diesen Weg wieder für sie zu öffnen, da sie die Möglichkeit zur Nutzung des Internets haben. Damit schaffen wir gleichzeitig eine Entlastung bei der bisherigen telefonischen Anmeldemöglichkeit für ältere Menschen, die nicht im Internet buchen möchten“, so Garg. Die Möglichkeit sich mit persönlichen PIN nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens telefonisch anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Auch online sind Termine exklusiv für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert. Sie stehen nicht in Konkurrenz zu den Impfterminen für unter 65-Jährige.

In Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVSH) soll bis Anfang April zudem mit den Impfungen in den Strukturen des Regelsystems begonnen werden. Die Abstimmungen dazu finden derzeit statt.

Welche Personen unter 65 Jahre sind neben der Prioritätsgruppe 1 laut Bundesimpfverordnung berechtigt ab 09.03. einen Impftermin zu buchen?

Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko, also Personen:

  • mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
  • nach einer Organtransplantation,
  • mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression),
  • mit hämatologischer oder behandlungsbedürftiger Krebserkrankung (die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt),
  • mit schweren Lungenerkrankungen (z.B. COPD, Mukoviszidose),
  • mit Diabetes (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder≥ 7,5%),
  • mit chronischer Leber- oder Nierenerkrankung,
  • mit einem Body-Mass-Index über 40,
  • bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht.

Impfberechtigt sind bis zu zwei enge Kontaktpersonen oder Pflegende

  • von den eben genannten Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko, die nicht in einer Einrichtung leben,
  • von einer schwangeren Person.

Impfberechtigt ist Personal

  • in stationären Einrichtungen und in ambulanten Pflegediensten, das geistig behinderte Menschen behandelt, betreut oder pflegt,
  • in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt,
  • der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren.

Impfberechtigt sind

  • Polizei- und Ordnungskräfte, die z.B. bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind,
  • Personen in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur relevant sind,
  • Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, sowie in Grund-, Sonder- oder Förderschulen,
  • Personen, die in Obdachlosen-, Asylbewerber-, Flüchtlings- oder Spätaussiedler-Unterkünften leben oder tätig sind,
  • Personen, die mit anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

Wie kann die Berechtigung nachgewiesen werden?

Es gibt vier Wege die jeweilige Impfberechtigung nachzuweisen:

  1. Amtliches Dokument für das Alter (z.B. Personalausweis)
  2. Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen, die auch den Ärztinnen und Ärzte entsprechend vergütet werden: Erkrankungsnachweis.pdf (schleswig-holstein.de)
  3. Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung: Berechtigungsschein Berufstätigkeit (schleswig-holstein.de)
  4. Kontaktnachweis für Schwangere oder die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen: Nachweis Kontaktpersonen (schleswig-holstein.de)

Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese sich auch online über die Seite durch einen Klick auf Stornieren wieder abmelden.

Wie funktioniert die parallele Anmeldung von Prioritätsgruppe 1 und 2?

Berechtigte der Prioritätsgruppe 1 unter 65 Jahren können weiterhin online über www.impfen-sh.de einen Impftermin buchen. Ab 09.03., 17 Uhr, können sich ebenfalls Personen unter 65 Jahren der Prioritätsgruppe 2 für eine Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca anmelden. Das Buchungssystem ordnet automatisch den Personen einem für das Alter empfohlenen Impfstoff zu. Zwischen dem 01. März und dem 02. Mai stehen basierend auf den derzeitigen Lieferzusagen insgesamt 295.000 Termine für Erst- und Zweitimpfungen in den Impfzentren mit mRNA-Impfstoff zur Verfügung. Hiervon entfallen ca. 175.000 Termine auf Erstimpfungen. Hinzu kommen rund 196.000 Impftermine mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca. Diese Termine konnten schon seit dem 23.02.2021 von Personen der Prioritätsgruppe 1 gebucht werden. Zukünftig wird auch Personen der Prioritätsgruppe 2 der Zugriff auf diese Termine ermöglicht werden. Weiter werden im gleichen Zeitraum ca. 90.000 Dosen mRNA-Impfstoff über Mobile Teams verteilt, die in der Eingliederungshilfe, den Tagespflegen und in der ambulanten Intensivpflege impfen. An Krankenhäuser und andere Einrichtungen werden ca. 30.000 Dosen AstraZeneca abgegeben.

Wie geht es weiter mit dem Anmeldeverfahren für Ü80-Jährige?

Seit dem 01.02. ist für Personen, die 80 Jahre und älter sind eine exklusive telefonische Anmeldung nach Erhalt eines Impfeinladungs-Schreiben und persönlichem PIN-Code möglich. Ende Januar ist die Versendung der Impfeinladungs-Schreiben gestartet. Um die sehr hoch ausgelastete Telefon-Hotline für die Personen, die bereits einen Brief erhalten haben, erreichbarer zu machen, wurde anders als ursprünglich vorgesehen der Briefversand weiter entzerrt. Mit der Versendung weiterer Schreiben in kleineren Tranchen ist nach jetzigem Stand bis Mitte März zu rechnen. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn Personen, die 80 Jahre oder älter sind, noch kein Schreiben bis Mitte März erhalten. Im Laufe der kommenden Woche – ein Termin wird noch bekannt gegeben – wird auf vielfachen Wunsch der Seniorinnen und Senioren zudem als zusätzliches Angebot auch wieder die Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, über die Internetseite eröffnet. Die technische Umsetzung dazu ist derzeit in Arbeit. Die Möglichkeit sich per Telefon mit persönlichem PIN nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Termine sind exklusiv für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert. Sie stehen nicht in Konkurrenz zu den Impfterminen für die unter 65-Jährigen, da die Bundesimpfverordnung sich auf die entsprechende STIKO-Empfehlung bezieht.

Wie können sich Personen über 80 Jahren, die sich telefonische angemeldet haben, ab- oder ummelden, falls sie telefonisch nicht durchkommen?

Die Personen können über die E-Mail Adresse impftermine@sozmi.landsh.de ihren Termin stornieren oder eine Umbuchung anfragen.

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