Schulen in Lübeck starten mit Wechselunterricht – Kitas in den eingeschränkten Regelbetrieb

Die Hansestadt Lübeck hat auf der Grundlage der Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein zur Änderung der Schulen-Coronaverordnung vom 06. März 2021 sowie der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 06. März 2021 (in Kraft ab 8. März 2021) eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck erlassen.

Ab Montag, 08.03.2021, gelten demnach für die Schulen in der Hansestadt Lübeck nachfolgende Regelungen:

  • Grundschulen: Wechselunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 4
  • 5. und 6. Jahrgang: Wechselunterricht
  • Notbetreuung: für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • 7. bis 13. Jahrgang: Lernen in der Distanz
  • Abschlussklassen: Präsenzangebote

Es gilt weiterhin das verpflichtende Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, sogenannte OP-Maske, für alle an Schule Tätigen sowie für Schüler:innen unabhängig vom Inzidenzwert.

Auch der Schnupfenplan hat weiterhin Bestand und wurde erweitert um neue Symptome wie Magen-Darm-Probleme, außerdem ist die Beobachtungszeit bei auftretenden Symptomen auf 48 Stunden erhöht worden.

Den Schnupfenplan des Landes Schleswig-Holstein für Grundschulen finden Sie unter nachfolgendem Link:  https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/schnupfenplan.html

Den Schnupfenplan des Landes Schleswig-Holstein für weiterführende Schulen finden Sie unter nachfolgendem Link:  https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/schnupfenplan_schulen_neu.html

Ebenfalls ab Montag, den 08.03.2021, gelten für die Kindertageseinrichtungen in der Hansestadt Lübeck nachfolgende Regelungen:

Die Kindertagesstätten werden im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet und die Betretungsverbote für Kindertagesstätten aufgehoben. So kann wieder die weit überwiegende Mehrzahl der Kinder in normalen Gruppengrößen betreut werden.

Folgende Kinder werden wieder betreut:

  • Kinder von Mitarbeitenden aus der kritischen Infrastruktur gemäß § 19 Corona-BekämpfVO (KRITIS-Zugehörigkeit), wenn ein Elternteil dazugehört und keine alternative Betreuung vorhanden ist.
  • Kinder von berufstätigen Eltern unabhängig von einer KRITIS-Zugehörigkeit, wenn beide Eltern berufstätig sind und keine alternative Betreuung vorhanden ist.
  • Kinder mit besonderem Schutzbedarf (dieser wird grundsätzlich durch das Jugendamt festgestellt).
  • Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, soweit keine alternative Betreuung vorhanden ist.
  • Kinder mit täglichen hohem Pflege- und Betreuungsaufwand und/oder heilpädagogischen Förderbedarf und/oder mit Sprachförderbedarf bei geringen Deutschkenntnissen.

In Angeboten der Kindertagesbetreuung (Elementar, Krippe, Hort und Kindertagespflege) haben mit Ausnahme von Kindern vor der Einschulung alle Personen im Innen- und Außenbereich – und somit auch die pädagogischen Fachkräfte – eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder vergleichbare Maske oder eine Maske ohne Ausatemventil der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94). zu tragen. Dabei können die pädagogischen Fachkräfte in der Betreuung der Kinder mit Blick auf das Kindeswohl situationsabhängig, z.B. zur gezielten Sprachförderung oder beim Streitschlichten und Trösten der Kinder, vorübergehend auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichten.

Für alle Kinder, die eine Hortgruppe besuchen, gelten abweichende Regelungen. Für sie gelten die Regelungen zur Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Schulen (s.o.).

Über mögliche weitere Öffnungsschritte ab dem 15.03.2021 – insbesondere für die Schulen – wird Anfang der kommenden Woche in Abstimmung mit dem Gesundheits- und Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein entschieden.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, hier: Verschärfende lageabhängige Maßnahmen für den Bereich Schule und KiTa

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