Erste Testzentren zur kostenfreien Schnelltestung in Lübeck eröffnen
Die Hansestadt Lübeck unterstützt die Teststrategie der Bundesregierung und ermöglicht den Lübecker:innen ein kostenloses Schnelltest-Angebot an Teststationen. Mit den Anbieter:innen hat die Hansestadt Lübeck ein Verfahren vereinbart, die an den Standorten kostenfreie Testungen ermöglichen.
Anlass ist der Beschluss der Ministerpräsident:innenkonferenz vom 3. März 2021, wonach im Kampf gegen das Corona-Virus und in Verbindung mit geplanten Öffnungsschritten allen Bürger:innen mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht werden soll. Die Kosten dafür sollen durch den Bund getragen werden. Die Hansestadt Lübeck garantiert den Betreibern der Testzentren die Kostenübernahme, bis Bund und Land die beschlossenen Versprechen auch organisatorisch umgesetzt haben. Ob weitere Teststationen in Lübeck eingerichtet werden, wird nach einer Konferenz der Kommunen mit der Landesregierung am morgigen Dienstag entschieden.
„Es ist unser Ziel, die Teststrategie zu unterstützen und den Lübecker:innen ein Testangebot zu machen. Es gilt jetzt im Rahmen der Öffnungsschritte weitere Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten, um Infektionen mit dem Coronavirus schnell festzustellen und eine erneute Ausbreitung zu vermeiden.“ so Bürgermeister Jan Lindenau.
Folgende Standorte stehen den Bürger:innen für eine kostenfreie Testung zur Verfügung:
Testzentrum Deutsches Rotes Kreuz
Von-Morgen-Str. 3, 23564 Lübeck
Öffnungszeiten: Täglich von 13-18 Uhr, keine Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Informationen und ein Formular, dass bei der Testung ausgefüllt werden muss, steht auf der Homepage www.drk-luebeck.de zur Verfügung.
Testzentrum Corona-Schnelltest LUV
Dänischburger Landstr. 81 – auf dem Sandparkplatz, 23569 Lübeck
Öffnungszeiten: Mo – Fr: 17–19 Uhr, Sa 10–12 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich!
Weitere Informationen und die online Terminvereinbarung finden Sie auf der Homepage www.corona-schnelltest-luv.de
Es der Personalausweis bei der Testung vorzulegen. Die Testzentren sind verpflichtet, die Daten derjenigen aufzunehmen, die sich kostenfrei testen lassen und von den zu Testenden schriftlich bestätigen, dass diese den kostenfreien Test in der aktuellen Woche einmalig nutzen. Bitte beachten Sie im Falle von Wartezeiten an den Teststationen die Abstandregeln!
Zusätzlich bieten Arztpraxen und Apotheken Tests an. Die teilnehmenden Ärzt:innen und Apotheken werden auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) www.kvsh.de/coronavirus und der Apothekerkammer www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de veröffentlicht.
Wer sich kostenlos testen lässt, wird auch über das weitere Verfahren bei einem positiven Testergebnis aufgeklärt. Eine positiv getestete Person muss sich wie folgt verhalten:
- sich unverzüglich in Quarantäne nach Hause zu begeben;
- sich für einen PCR-Test unmittelbar mit dem/der betreuende/n Hausarzt:in in Verbindung zu setzen und diesen Test schnellstmöglich zu machen.
- Die Daten der mit einem Schnelltest positiv getesteten Personen werden dem Gesundheitsamt Lübeck unmittelbar zur Verfügung gestellt.
- die positiv getestete Person darf keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr nutzen.
Grundlage für diese Maßnahmen ist die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als Kategorie I Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit vom 15.01.2021.
Das Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme und entbindet nicht davon, die geltenden Hygiene- und Kontaktregeln zu beachten.
„Der Schnelltest ist kein Freifahrtschein! Weiterhin gilt Abstand halten, Maske tragen, Menschenansammlungen meiden und regelmäßig die Hände waschen. Wir haben bisher viel erreicht. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir die Infektionszahlen auch bei den weiteren Lockerungen niedrig halten. Ich danke allen Lübecker:innen für ihr umsichtiges Handeln!“ so Bürgermeister Jan Lindenau.