Ab 15. März gilt Stufenplan zur Wiederaufnahme des Präsenzdienstes für Feuerwehren

Aufgrund der Lageentwicklung im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona Virus hat das Innenministerium in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband die Empfehlungen zur Durchführung des Dienstbetriebes in den Feuerwehren und den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aktualisiert. Ab dem 15. März empfiehlt das Ministerium wieder die zuletzt im März des Vorjahres abhängig von der Inzidenz angewandte Stufenregelung:

„Diese Pandemie stellt auch unsere Feuerwehrleute und Katastrophenschützer auf eine harte Probe. Das gilt für die Aufrechterhaltung der aktuellen Einsatzfähigkeit ebenso wie für die Nachwuchsgewinnung. Und deshalb bin ich erleichtert, dass wir ab der kommenden Woche nun endlich wieder einen echten Präsenzbetrieb empfehlen können – wenn auch natürlich noch nach Stufen und unter Einhaltung der erforderlichen Hygienebestimmungen”, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack in Kiel.

Landesbrandmeister Frank Homrich ergänzt: “Die Feuerwehren arbeiteten auch in Zeiten des Lockdowns mit einem hohen Ausbildungsstand und mit viel Professionalität die anfallenden Einsätze ab. Zu keinem Zeitpunkt war die Einsatzfähigkeit gefährdet. Aber Feuerwehrdienst lebt vom Miteinander und dem persönlichen Austausch. Und nach dem zweiten Lockdown und einem eingeschränkten Dienst im Sommer 2020 schieben wir nunmehr einen riesigen Berg an Fortbildungen, Grundausbildungen und nötigen praktischen Übungen vor uns her, den es nun abzubauen gilt.”

Ein entsprechendes Schreiben mit den detaillierten Regelungen ging heute an die zuständigen unteren Feuerwehraufsichts- und Katastrophenschutzbehörden, den Landesfeuerwehrverband und die Trägerorganisationen der Katastrophenschutzeinheiten.

Mit der Empfehlung, die gewählte Stufe zur Durchführung des Dienstbetriebes in Abhängigkeit zur Entwicklung der Infektionszahlen zu setzen, seien regionale, an die Infektionsentwicklung angepasste Regelungen möglich.

Grundlage für die Bestimmung der zulässigen Stufe bilden die von den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden ermittelten durchschnittlichen Inzidenzwerte

Inzidenzwert zwischen 50 und 100 = Stufe 1
Inzidenzwert zwischen 35 und 50 = Stufe 2
Inzidenzwert kleiner 35 = Stufe 3

Je nach Stufe empfiehlt das Ministerium folgende Vorgehensweise:

Stufe 1

  • Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal in Gruppenstärke
  • Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
  • Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
  • Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
  • Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
  • Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
  • Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Stufe 2

  • Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen maximal mit 2 Gruppen
  • Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
  • Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
  • Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
  • Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
  • Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
  • Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Stufe 3

  • Dienste mit maximal 40 Teilnehmern  
  • Alle Teilnehmer tragen eine medizinische Mund Nasen Bedeckung.
  • Abstandsregeln werden möglichst eingehalten.
  • Handdesinfektion und allgemeine Hygieneregeln werden eingehalten.
  • Benutztes Gerät wird nach dem Dienst gereinigt und ggfs. desinfiziert.
  • Auf übliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
  • Auf einen gemütlichen Dienstausklang wird verzichtet.

Selbstverständlich ist zur Kontaktnachverfolgen bei allen Ausbildungsdiensten eine Anwesenheitsliste zu führen. Personen mit Erkrankungen und/oder Erkältungssymptomen dürfen weder am Übungs- und Ausbildungsdienst noch am Einsatzdienst teilnehmen.

Die Ministerin zeigte sich erfreut, dass in Abstimmung mit den Sozialministerium auch der Jugend- und Kinderfeuerwehrdienst unter Auflagen empfohlen werden kann. Voraussetzung dafür soll eine feste Gruppenzuteilung und eine maximale Gruppengröße von 10 Personen sein.

Das Üben der musiktreibenden Züge in den Feuerwehren ist aktuell nur im Freien erlaubt. Öffentliche Auftritte bleiben vorerst untersagt.

Die Ministerin betonte, dass die finale Entscheidung über die Gestaltung des Dienstbetriebes dem jeweiligen Träger der Feuerwehr oder dem jeweiligen Träger der Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes in Abstimmung mit der zuständigen unteren Katastrophenschutzbehörde vorbehalten ist.

„Natürlich ist am Ende die jeweilige Lage vor Ort entscheidend, und deshalb muss das auch vor Ort entschieden werden”, so Sütterlin-Waack.

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