110&112

Autokorso und Blockaden in Lübeck

Zum Autokorso gegen die Corona-Maßnahmen am 12. März waren Aussagen wie „ ich nehme auf jeden Fall einen Baseballschläger mit“ oder „Die großen Geländewagen mit den Bockfängern beim nächsten Mal nach vorne und immer draufhalten“ zu lesen. Das hat nichts mehr mit einer vernünftigen Darstellung seines Standpunktes zu tun. Demonstrieren kann man, aber zur Gewalt aufzurufen ist ein anderes Kaliber.

Das Strafgesetzbuch sagt dazu: Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft. (2)  Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. (§ 111 StGB). Nun sind Juristen gefordert: Ist das eine öffentliche Aufforderung oder nur Geplänkel zwischen Gleichgesinnten?

Um ca. 16 Uhr am 12. März waren ca. 20 Autos für den Autokorso gegen die Corona-Maßnahmen auf dem Volksfestplatz versammelt. Durch Twitter- und Facebookschlachten alarmiert, reagierte die Polizei entsprechend und entsandte bisher 46 Geleitfahrzeuge, um ein gewaltsames Aufeinandertreffen und Blockaden von beteiligten Demonstanten und Gegendemonstanten zu verhindern.

Hoffen wir, dass alles friedlich verläuft.

17:30 Uhr: Der Autokorso ist vorbei, aber die Polizei hat immer noch mit Aktivisten zu tun.

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"