Durchsuchungen wegen Verdacht auf Betrug im Zusammenhang mit Coronahilfen in Hamburg und Bad Oldesloe
Ermittler des Landeskriminalamts (LKA 53) vollstreckten Montag einen Haftbefehl und gestern Morgen acht Durchsuchungsbeschlüsse im Zusammenhang mit betrügerisch erlangtem Kurzarbeitergeld und betrügerisch erlangten Corona Soforthilfen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt (LKA 53) seit Anfang Februar in einem umfangreichen und komplexen Verfahren wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Coronahilfen. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht gegen eine Gruppierung von bislang acht identifizierten Männern im Alter von 19 bis 39 Jahren der Verdacht des gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche im Zusammenhang mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld und Coronahilfen.
Die acht Tatverdächtigen, darunter fünf Deutsche, ein Bulgare, ein Türke und ein Mann mit ungeklärter Nationalität gingen hierbei arbeitsteilig und mit hoher krimineller Energie vor. Zuvor erworbene Gesellschaften ohne echten Geschäftsbetrieb wurden umfirmiert, neue Geschäftsführer eingesetzt und fingiertes Personal bei der Rentenversicherung angemeldet. Durch dieses zeit- und kostenaufwändige Vorgehen schafften die Verdächtigen offenbar erst die Voraussetzungen für eine Antragstellung.
Zudem bauten sie ein Firmengeflecht auf, um durch Verschiebung der ertrogenen Gelder die Geldflüsse zu verschleiern.
Im Rahmen erster Ermittlungen konnten bereits Anfang Februar 250.000 Euro, die von der Agentur für Arbeit bereits überwiesen worden waren, gesichert und zurückgebucht werden. Zudem wurde von der Staatsanwaltschaft ein Vermögensarrestbeschluss erwirkt und Gelder im fünfstelligen Bereich gesichert.
In enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Steuerfahndung konnten die Täterstruktur und einzelne Tatbeteiligungen nunmehr soweit aufgeklärt werden, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg beim Amtsgericht Hamburg acht Durchsuchungsbeschlüsse für vier Geschäftsanschriften und vier Privatadressen sowie ein Haftbefehl für einen 21-jährigen Deutschen erwirken konnte.
Der Haftbefehl wurde bereits am 15.03.21 gegen 19.00 Uhr von Beamten der Landesbereitschaftspolizei und der Zielfahndung vollstreckt. Der 21-Jährige wurde der Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt.
Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden gestern ab 08.00 Uhr mit Unterstützung von Kriminalbeamten weiterer Hamburger Landeskriminalämter, der Steuerfahndung Hamburg und der Polizei Schleswig-Holstein in Hammerbrook, Hamm, Eimsbüttel, Rotherbaum, Wandsbek und Bad Oldesloe (SH) vollstreckt.
Bei den Durchsuchungen der Geschäftsanschriften wurde festgestellt, dass es dort keine Hinweise auf einen echten Geschäftsbetrieb gab. Bei den Durchsuchungen an den Wohnanschriften stellten die Beamten umfangreiche Beweismittel, insbesondere Datenträger, Handys und eine vierstellige Summe Bargeld sicher.
In einer Wohnung stellten die Beamten zudem 34 Päckchen Marihuana, eine Machete und eine Schreckschusswaffe sicher.
Die sieben übrigen identifizierten Tatverdächtigen verblieben mangels Haftgründen auf freiem Fuß.
Die Auswertung der sichergestellten Datenträger sowie die weiteren Ermittlungen, die insbesondere der Aufhellung der Strukturen dienen, dauern an.