Zusätzlich 29.000 Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler im Land
Gestern (22. März) wurde im Amtsblatt die Förderrichtlinie für das Landesprogramm „Digitale Schule SH – Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler („Sofortausstattungsprogramm 2“)” veröffentlicht. „Durch diese Richtlinie haben Schulträger die Möglichkeit, bis zu 29.000 weitere digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler anzuschaffen“, freute sich Bildungsministerin Karin Prien.
Der Landtag hatte nach dem Erfolg des „Sofortausstattungsprogramms 1“, mit dem bereits 36.500 Endgeräte für Schülerinnen und Schüler angeschafft werden konnten, weitere 14 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden haben wir bei den Schulträgern die Bedarfe abgefragt und dann entsprechende Schulträgerbudgets festgelegt“, so Karin Prien.
Als Ergebnis der Abfrage sei ein weiterer Bedarf von etwa 26.000 Leihgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler gemeldet worden, vor allem bei den Trägern der öffentlichen Schulen in den größeren Städten. „Auf Grundlage der so überarbeiteten Daten werden 90 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel (12,6 Millionen Euro) den Schulträgern, die einen Bedarf gemeldet haben, als Schulträgerbudgets zur Verfügung gestellt. Die restlichen 10 Prozent (1,4 Millionen Euro) stehen als Nachsteuerungsreserve den Schulträgern, die keinen Bedarf gemeldet, inzwischen jedoch Bedarf festgestellt haben, zur Verfügung“, erläuterte Prien das Verfahren. Schon im Januar hatten die Schulträger ihre Budgets mitgeteilt bekommen, sodass schon Geräte bestellt werden konnten.
Schon am ersten Tag nach Veröffentlichung der Richtlinie haben acht Schulträger einen Antrag auf Zuteilung ihres Schulträgerbudgets gestellt. Sieben Anträge sind vollständig bearbeitet. Insgesamt konnten so bereits über 6,5 Millionen Euro bewilligt werden. Die Anträge des ersten Tages kamen aus der Landeshauptstadt Kiel, aus Neumünster, Lübeck, Flensburg, dem Kreis Stormarn und der Stadt Husum sowie vom Landesinnungsverband Dachdeckerhandwerk SH. „Das ist ein weiterer Beleg für die gute Zusammenarbeit von Land und Kommunen, wenn es um die Ausstattung mit Endgeräten geht“, freute sich Karin Prien.
Wichtig sei, dass diese Geräte auch bei den Kindern ankommen. „Unsere bisherigen Erfahrungen sind dabei insgesamt sehr gut. Land und Kommunen ziehen gemeinsam an einem Strang, um für mehr digitale Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein zu sorgen“, betonte Karin Prien. Eine zusätzliche Unterstützung sei auch, dass die Jobcenter Familien im ALGII-Bezug einen zusätzlichen Zuschuss zur Anschaffung von digitalen Endgeräten bezahlen.
Weitere Informationen zum Sofortausstattungsprogramm 2 sowie die Liste der jeweiligen Schulträgerbudgets finden Sie in unseren FAQ (https://sofortausstattung2faq.schleswig-holstein.de/). Die Schulträger erhalten zudem eine umfangreiche Unterstützung durch das IQSH (https://medienberatung.iqsh.de/sofortausstattungsprogramm.html).