Keine Entwarnung in Sachen Geflügelpest – Aufstallungsgebot bleibt bestehen
Nach Mitteilung des Fachdienstes Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kreises Ostholstein ist die Lage hinsichtlich der Verbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) unverändert kritisch. Tendenziell sei in den letzten Wochen landesweit eine Zunahme der Fälle bei Wildvögeln aber auch in Nutztierbeständen zu verzeichnen.
Im Kreis Ostholstein ist bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln das hoch ansteckende Virus vom Subtyp H5N8 durch das Friedrich-Löffler-Institut festgestellt worden. Seit Dezember 2020 sind im Kreisgebiet bislang 18 infizierte Wildvögel gefunden worden.
Zuletzt wurden zwei Ausbrüche in Legehennenbetrieben im Kreis Plön gemeldet, die auch Auswirkungen hinsichtlich einzurichtender Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete für einige Bereiche im Kreis Ostholstein hatten. Grundsätzlich ist deshalb trotz intensiver Vorbeugung mit weiteren Fällen in Nutzgeflügelbeständen zu rechnen.
In Anbetracht der Gesamtsituation besteht derzeit keinerlei Anlass, von dem landesweit flächendeckend angeordneten Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen abzuweichen. Auch ist zurzeit nicht absehbar, wann dieses der Fall sein könnte.