Strafen für illegale Abholzung werden höher

Naturschutzverstöße und illegale Rodungen von Wäldern sollen künftig mit deutlich höheren Bußgeldern geahndet werden. Einem entsprechenden Antrag Schleswig-Holsteins auf Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat der Bundesrat heute zugestimmt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Gesetzesänderungen zeitnah auf den Weg zu bringen.

“Ich freue mich, dass meine Initiative für härtere Strafen bei Verstößen gegen unsere Natur und Wälder in der Länderkammer mit großer Mehrheit angenommen wurde”, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht: “Wer in Zukunft illegal rodet oder Naturräume zerstört, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Mit deutlich höheren Bußgeldern und einer möglichen Kopplung an den Unternehmensumsatz ist klar, dass es sich endlich nicht mehr lohnt, bei Nacht und Nebel Fakten zu schaffen. Wälder und artenreiche Naturräume sind unsere wertvollste Infrastruktur und müssen besser geschützt werden.”

Unternehmen, die Naturschutzverstöße begehen oder illegale Rodungen vornehmen, droht bislang laut Bundesnaturschutzgesetz ein maximales Bußgeld von 50.000 Euro. Nach der Gesetzesänderung kann dieser Betrag künftig entweder bis zu 500.000 Euro oder sogar zwei Prozent des erzielten Gesamtumsatzes des betroffenen Unternehmens im Vorjahr betragen. Dies könnte bei größeren Unternehmen auch mehrstellige Millionensummen zur Folge haben. In den vergangenen Monaten hatte es mehrfach Naturschutzverstöße und illegale Rodungen in größerem Ausmaß im Land gegeben.

Zwei weitere Initiativen Schleswig-Holsteins im Bundesrat angenommen:

Auch eine Initiative Schleswig-Holsteins für eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiesektor wurde angenommen. Einen entsprechenden Antrag hatte Albrecht zuvor eingebracht.  “Für eine umfassende Energiewende über den Stromsektor hinaus brauchen wir endlich eine echte Energiepreisreform im Bund. Niemand kann mehr verstehen, warum Erneuerbare Energien deutlich stärker durch Abgaben und Umlagen belastet werden als Energie aus fossiler Erzeugung”, sagte der Minister.

Zustimmung gab es ebenfalls für den Antrag des Landes, Energieinfrastrukturen stärker integriert zu betrachten und einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff zu initiieren. Albrecht: “Anders als bislang brauchen wir künftig bei der Gasnetzentwicklungsplanung einen transparenten und demokratisch besser legitimierten Prozess. Dabei müssen auch die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung verbindlich beachtet und vom Gesetzgeber verabschiedet werden.” Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Gasnetzentwicklungsplanung entsprechend anzupassen.

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