Lübeck

Ab 6. April für drei Tage südlichen Brückenhälfte der Wakenitzbrücke für Kfz-Verkehr voll gesperrt

Im Nachgang der im letzten Jahr abgeschlossenen Instandsetzungsarbeiten auf der Wakenitzbrücke werden ab 6. April 2021 bis zum 9. April 2021 Restarbeiten auf der südlichen Brückenhälfte (Richtungsfahrbahn Marli / Travemünde) ausgeführt.

Hierzu wird diese Richtungsfahrbahn einschließlich der Zufahrtsrampe von der Ratzeburger Allee auf die Wakenitzbrücke für den Kfz-Verkehr voll gesperrt. Der Verkehr wird über die nördliche Brückenhälfte einspurig je Richtung geführt. Die Restarbeiten umfassen das Aufbringen der Fahrbahnmarkierung sowie Einstellungsarbeiten an den Fahrbahnübergängen.

Mit der Sperrung des südlichen Brückenzuges ist das Auffahren auf das Bauwerk von der Ratzeburger Allee kommend in Richtung Marli / Travemünde nicht möglich. Eine örtliche Umleitung über die Ratzeburger Allee zum Mühlentorteller sowie im weiteren Verlauf über die Hüxtertorallee und Moltkestraße / Walderseestraße zur B 75 wird ausgeschildert. Die Abfahrtsrampe vom St-Jürgen-Ring zur Ratzeburger Allee ist weiterhin befahrbar.

Weiterer Ausblick für die Jahre 2021-2022:

Ab Juli 2021 werden dann Betoninstandsetzungsarbeiten an der Bauwerksuntersicht und an den Unterbauten ausgeführt. Weiterhin erfolgt die Erneuerung der Bauwerksentwässerungsleitungen. Diese Arbeiten umfassen in 2021 alle Instandsetzungen an der Bauwerksuntersicht und an den Pfeilern bis zur Wakenitz. In 2022 wird dann der Bauwerksbereich über der Wakenitz, der Vorlandbereich sowie das Widerlager Nord-Ost saniert.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr wird rechtzeitig vor und während der jeweiligen Bauabschnitte detailliert über verkehrliche Beeinträchtigungen und Umleitungsstrecken informieren.

Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigen für alle Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.

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