Belästigung der Nachbarschaft mit weitreichenden Folgen
In der Nacht zu Mittwoch (21.04.2021) störte ein Mann in Lübeck St. Lorenz die Nachbarschaft wiederholt durch Dauerklingeln und Lärm. Ein Schlüsseldienst musste die Wohnungstür des Querulanten öffnen, anschließend leistete der uneinsichtige Lübecker auch noch Widerstand bei der Festnahme, ein Polizeibeamter und eine Polizeibeamtin wurden leicht verletzt. Der weitere Weg führte den Störenfried in die Justizvollzugsanstalt Lübeck, weil gegen ihn zwei Haftbefehle zur Strafvollstreckung vorlagen.
Um 00:35 Uhr wurden die Beamten:innen des 2. Polizeireviers aufgrund des ruhestörenden Lärms in den Hansering gerufen. Ein Bewohner des dortigen Mehrfamilienhauses hatte die Nachbarn durch Dauerklingeln, Herumpöbeln und Klopfen gegen die Zimmerdecke gestört. Beim Eintreffen der Funkwagenbesatzung öffnete er nicht die Tür und zeigte sich nicht kooperativ. Im Falle einer erneuten Ruhestörung wurde dem 34-jährigen Mann die Gewahrsamnahme angedroht.
Kaum hatten die Polizisten das Gelände verlassen, meldeten Anwohner, dass der Mann erneut herumpöbelte und gegen die Decken klopfte. Er konnte noch vor der Klingelleiste stehend von der Polizei beobachtet werden, flüchtete sich dann aber wieder in die Wohnung. Trotz mehrfacher Aufforderung, Klingelns und Klopfens öffnete er erneut nicht die Tür. Daraufhin forderte die Funkwagenbesatzung einen Schlüsseldienst an. Nach Öffnung der Wohnungstür trafen die Beamten:innen den 34-Jährigen in der Wohnung an. Da er sich weiterhin uneinsichtig zeigte, wurde er zur Verhinderung weiterer Ruhestörungen in Gewahrsam genommen. Bei und nach der Festnahme beleidigte der Mann die Polizisten, er leistete zudem Widerstand, schlug und trat um sich; dabei wurde ein Polizeibeamter verletzt. Dem Störer mussten Handfesseln angelegt werden. Danach führte ihn der Weg zunächst ins Polizeigewahrsam. Dort verletzte er eine Polizeibeamtin.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass gegen den Lübecker zwei Haftbefehle zur Strafvollstreckung mit einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe vorlagen. Deswegen wurde er noch in der Nacht der Justizvollzugsanstalt Lübeck zugeführt.
Unabhängig davon leitete die Polizei gegen den Lübecker ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung ein. Ergänzend dazu wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund des ruhestörenden Lärms gefertigt. Zusätzlich kommen auch die angefallenen Kosten des Schlüsseldienstes und der ärztlichen Untersuchung im Polizeigewahrsam auf den Mann zu.