Ab Samstag keine Anmeldepflicht mehr beim Einkaufen in Lübeck und Ostholstein
Die bundesweite Corona-Notbremse hat neue Inzidenzgrenzen festgelegt. Somit muss auch in Ostholstein und Lübeck der Einzelhandel erst bei einer über drei Tage konstanten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 150 geschlossen werden. Ostholstein liegt momentan bei 85,3 – Lübeck bei 53,1.
Vor dem Hintergrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes auf Basis der Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie ihrer eigenen Experten-Kommission stellt die Landesregierung die Weichen für den Einzelhandel ab Samstag neu. Wie Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz am Rande der Bundesrats-Sitzung zum Infektionsschutzgesetz in Berlin sagte, werde die Öffnung des Einzelhandels auch bei Inzidenzen oberhalb von 100 möglich sein. Erst bei einer über drei Tage konstanten Sieben-Tage-Inzidenz von über 150, also bei mehr als 150 Neu-Infektionen binnen einer Woche, müsse der Einzelhandel in den betroffenen Kreisen geschlossen werden. Geschäfte des so genannten „täglichen Bedarfs“, wie der Lebensmittel-Einzelhandel, bleiben unter Auflagen weiterhin offen.
Die bisherige Regelung: Bei einer Inzidenz von unter 50 öffnet der Einzelhandel mit Quadratmetervorgaben für die Kundenanzahl. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 kann ein Ladengeschäft nach vorheriger Anmeldung – auch per Zuruf – und mit Aufnahme der Kontaktdaten für Kunden öffnen. Bei Infektionszahlen ab 100 können Waren nur online oder telefonisch geordert werden.
Ab Samstag entfällt in Regionen mit Inzidenzen unterhalb von 100 die Anmeldepflicht. In vielen Geschäften bedarf es weiterhin nur der Aufnahme von Kontaktdaten. Ab einem Wert von 100 greift das Bundesgesetz und dann gilt auch in Schleswig-Holstein für Inzidenzen zwischen 100 und 150 das Prinzip „Click, Meet & Test“. Heißt: Während unterhalb einer Inzidenz von 100 eine einfache Aufnahme der Kontaktdaten im Geschäft genügt, ist oberhalb von 100 neben Anmeldung und Aufnahme der Kontaktdaten auch ein bescheinigter negativer Corona-Test erforderlich. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Zudem müssen Ladeninhaber oberhalb eines Werts von 100 sicherstellen, dass pro Kunde 40 statt bislang 10 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stehen. Für Geschäfte des täglichen Lebens gelten weiterhin erleichterte Regelungen. Im Übrigen lässt das Bundesgesetz generell auch zu, dass weiterhin vorbestellte Ware abgeholt werden kann.
Buchholz: „Angesichts unserer nach wie vor vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen im Land dürfte sich damit in unserem Einzelhandel in der Praxis so gut wie nichts ändern.“