Auch mehrere Nutzer von E-Scootern wurden kostenpflichtig verwarnt.
Am Donnerstagabend (22.04.2021) hat das 2. Polizeirevier Lübeck gemeinsam mit der Polizeistation Buntekuh wiederholt Fahrradkontrollen am Lübecker Lindenplatz durchgeführt. Die Kontrollen haben sich inzwischen zu einer festen Größe etabliert und werden auch künftig im Rahmen des seit 2020 gestarteten Konzeptes zur Reduzierung von Radfahrunfällen in Lübeck weiter fortgeführt. Auch die Nutzer von E-Scootern standen gestern verstärkt im Visier der Beamten.
Zwischen 18:00 Uhr und 20:00 Uhr überprüften die elf Beamten insgesamt 223 Verkehrsteilnehmer im Bereich des Lindenplatzes. Neben der Vielzahl an Radfahrenden befanden sich darunter auch mehrere Nutzer von E-Scootern. 17 der kontrollierten Personen wurden kostenpflichtig verwarnt, weil sie entweder auf dem Gehweg fuhren, den Radweg nicht in der vorgeschriebenen Richtung nutzten oder die Ausrüstung des Rades Mängel aufwies. Weitere 31 Radlerinnen und Radler wurden aufgrund geringerer Ausrüstungsmängel mündlich verwarnt, sie müssen Ihre Räder entsprechend nachrüsten. Ein Fahrradfahrer führte verbotswidrig ein Einhandmesser mit sich. Das Messer wurde sichergestellt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.
Zwei 19 und 20 Jahre junge Männer aus dem Randbereich Hamburg fuhren auf gemieteten E-Scootern unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Nach positiven Urintests wurde den beiden im Anschluss eine Blutprobe entnommen. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet und gesondert eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Zur Kenntnis erhält in diesen Fällen auch die Führerscheinstelle einen gesonderten Bericht, um die grundsätzliche Eignung der Männer zur Teilnahme im Straßenverkehr zu prüfen. Die Kosten der durch einen Arzt durchgeführten Blutprobenentnahme sowie die Kosten zur Bestimmung des Blutprobenergebnisses kommen gesondert auf die Männer hinzu. E-Scooter gelten im Straßenverkehr als Kraftfahrzeuge, für die Nutzer gelten dieselben Vorschriften wie für den übrigen motorisierten Verkehr.
Im Rahmen der Kontrollaktion stellten die Beamten auch einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Eine E-Scooterfahrerin hatte an ihrem Gefährt noch die bereits seit Ende Februar abgelaufene schwarze Versicherungsplakette montiert. Seit März 2021 sind die blauen Versicherungskennzeichen erforderlich.
Die Kontrollen werden fortgesetzt.