Praxen können nun auch Ü60-Jährige mit AstraZeneca impfen

Ab sofort können an der Impfkampagne teilnehmende niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch Bürgerinnen und Bürger zwischen 60 und 69 Jahren ein Impfangebot mit dem AstraZeneca-Impfstoff machen, wenn keine Personen über 70 oder Personen, welche aufgrund schwerer Vorerkrankungen mit hoher Priorität (Priorität 2) geimpft werden können, dringlicher eine Impfung benötigen.

Praxen, in denen die Nachfrage der Impfberechtigten aus den Prioritätsgruppen 1 und 2 gemäß Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgelassen hat, erhalten so die notwendige Flexibilität und ein fließender Übergang auf nachfolgende Prioritätsstufen wird ermöglicht.

Um eine Überlastung durch viele eingehende Anrufe bei den Ärztinnen und Ärzten und dem medizinischen Personal vor Ort zu vermeiden, werden Bürgerinnen und Bürger weiterhin gebeten, sich nicht aktiv um einen Termin zu bemühen. Sondern sich allenfalls, beim Hausarzt oder der Hausärztin für eine Impfung zu registrieren. Ärztinnen und Ärzte melden sich aktiv bei Ihren Patientinnen und Patienten, um bei Verfügbarkeit von Impfstoff ein Terminangebot zu machen.

Momentan nehmen an der Corona-Schutzimpfung rund 1.500 Praxen in Schleswig-Holstein Teil. Dort wurden bislang bereits 110.407 Impfungen durchgeführt.

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