Diese Corona-Regeln gelten ab 3. Mai

In Ostholstein gibt es keine Änderung zur Vorwoche und auch in Lübeck gilt: Die Außengastronomie kann unter Auflagen öffnen. Die Kitas, Krippen und Horte befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Einzelhandel darf Kunden nur unter Angabe der Kontaktdaten einkaufen lassen.

Die Landesregierung hat über das weitere Vorgehen in Schulen, Kitas, Krippen, Horten und im Einzelhandel beraten. In welchen Kreisen oder kreisfreien Städten die bestehenden Regelungen gelockert oder verschärft werden müssen, ist abhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten.

Ständige Auswertung

In Kreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:innen gilt automatisch die sogenannte “Notbremse” aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz sowie die ergänzenden Regelungen aus dem sogenannten “100er-Erlass” der Landesregierung. Dies betrifft derzeit die Kreise Herzogtum Lauenburg, Stormarn und Pinneberg.

Erlass über “Ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern”

Kreise und kreisfreie Städte, die drei Tage in Folge in der 7-Tage-Inzidenz über 50 liegen, stimmen weitere Vorschriften mit der Landesregierung ab. Grundlage sind hier der sogenannte “50er-Erlass” sowie die jeweilige Lagebewertung des Gesundheitsamtes vor Ort. Die Regeln für Kitas und Schulen gelten ab Montag, 3. Mai (bis einschließlich 9. Mai).

Erlass über “Ergänzende Maßnahmen bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern”

Alle Regeln im Überblick

Zu den neuen Regelungen in den Kreisen

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